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Förderung energetischer Maßnahmen an der Privatimmobilie - § 35c EStG
Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, eine beachtliche Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG in Anspruch zu nehmen. Zuletzt hat sich die Finanzverwaltung umfassend mit Ihrem Schreiben vom 21.08.2025 zum § 35c EStG geäußert und weitere Zweifelsfragen geklärt.
Insgesamt können 20 % der Gesamtaufwendungen (!) für bestimmte Sanierungsmaßnahmen steuermindernd berücksichtigt werden. Eine Steuerermäßigung kann u. a. für Dach- oder Fassadensanierungen, die Erneuerung der Heizungsanlage oder auch für den Austausch von Fenstern in Anspruch genommen werden.
Hierbei gilt es aus Sicht der Beraterschaft, die einzelnen Voraussetzungen des § 35c EStG im Auge zu behalten und einen Überblick über die weiteren Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung zu wahren. Insbesondere der Vergleich der Vor- und Nachteile zwischen steuerlicher Förderung und die außersteuerlichen Förderungen z. B. der KfW oder des BAFA ist für eine umfassende Beratung entscheidend. Vielfach ist eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG die effektivere Förderung!
Themenübersicht
I. Allgemeine Einführung zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG
1. Sinn und Zweck
2. Überblick über die verschiedenen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit § 35c EStG
II. Voraussetzungen im Einzelnen
1. Begünstigtes Objekt
- Probleme bei verschiedenen Eigentumsverhältnissen
- Nießbrauch und Wohnrecht
2. Durchführung einer energetischen Sanierungsmaßnahme
- Ordnungsgemäße Sanierung
- Vorgaben der ESanMV
- Problemfall: Häusliches Arbeitszimmer und unterschiedliche Nutzungen einzelner Gebäudeteile
- Abzug von PV-Anlagen als energetische Maßnahme?
3. Fachunternehmerbescheinigung
- Einhaltung der Mustervorgaben des BMF
- Nachträgliche Ausstellung
4. Rechnung und unbare Zahlung
- Formerfordernisse der Rechnung
- Probleme bei nichtverheirateten Lebensgemeinschaften
- Zahlungen vom Konto eines Dritten
5. Keine doppelte Förderung
- Förderungen des BAFA oder der KfW
- Ausschlusstatbestände
III. Ermittlung der abzugsfähigen Aufwendungen
Umfeldmaßnahmen
IV. Aufwendungen für einen Energieberater
V. Rechtsfolge der Steuerermäßigung
- Mehrjährige Steuerermäßigung
- Höchstbeträge
- Auswirkungen auf die Folgejahre
Terminübersicht