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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Mittlerweile ist bei fast allen Finanzämtern ein Prüfungsschwerpunkt, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Und so muss sich der Praktiker nahezu wöchentlich mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:

– Wie hoch ist eigentlich die ortsübliche Miete?
– Oder, wie wurde seinerzeit eigentlich die AfA-BMG ermittelt?
– Warum möchte das Finanzamt für einen Mandanten, der schon seit zig Jahren Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, plötzlich sämtliche Mietverträge?
– Warum sendet mir das Finanzamt die Anlage „V“ zurück mit der Aufforderung, ich solle diese richtig ausfüllen?
Und ganz besonders das Problem: Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung vs. Aufteilung des Kaufpreises im Notarvertrag

Neben den vorgenannten Punkten und der Ausführungen zu den Prüfungsschwerpunkten schauen die Finanzämter nunmehr bundesweit insbesondere auf die Fälle, in denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Erstjahr erklärt werden!

In dem Seminar gehen wir u.a. auf die folgenden Punkte ein:

– Erhaltungsaufwendungen, anschaffungsnahe Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten
– Die Möglichkeiten der Ermittlung ortsüblicher Mieten
– Die neue Verfügung des FinMin Mecklenburg-Vorpommern
– Verteilung von Werbungskosten bei teilweiser Selbstnutzung
– Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach unentgeltlicher bzw. teilentgeltlicher Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
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Einladung
Terminübersicht
DI.
9
APR.
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
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Referent
Dipl.-Fw. (FH) Guido Preuß,
Teilnehmergebühr
150,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
225,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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