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Neue Grundstücksbewertung nach dem Jahressteuergesetz – Höhere Steuerlast bei Immobilien ab 2023?

Mit den im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgesehenen Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen die Bewertungsverfahren für Grundstücke an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 angepasst werden. Mit der neuen ImmoWertV soll sichergestellt werden, dass für die Wertermittlung bei der steuerlichen Bewertung die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitzuteilenden Daten verwertet werden können (Grundsatz der Modellkonformität). Es ist davon auszugehen, dass die vorgesehenen Änderungen die parlamentarischen Hürden überstehen werden und weitestgehend unverändert verabschiedet werden.

Das Seminar geht auf die vorgesehenen Neuerungen ein und zeigt auf, in welchen Fällen und aus welchen Gründen es im kommenden Jahr 2023 zu einer Erhöhung der Grundbesitzwerte kommen kann.
Themenübersicht

1. Anwendung von Daten der Gutachterausschüsse

2. (Nicht-)berücksichtigung objektspezifische Grundstücksmerkmale

3. Ermittlung des Gebäudealters

4. Verschärfende Änderungen im Ertragswertverfahren und ihre Auswirkungen (z.B. Gesamtnutzungsdauer, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssätze)

5. Verschärfende Änderungen im Sachwertverfahren und ihre Auswirkungen (z.B. Indexierung, Regionalfaktor, Wertangleichung)

6. Veränderte Bewertungsmethode für Erbbaurechte

7. Veränderte Bewertungsmethode für Erbbaugrundstücke

8. Veränderte Bewertungsmethode für Gebäude auf fremden Grund und Boden

9. Bedeutung von Verkehrswertgutachten

10. Übergang zur elektronischen Übermittlung der Feststellungserklärungen
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09:00 Uhr - 10:30 Uhr
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Prof. Dr. Gerd Brüggemann,
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