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Umsatzsteuer - § 2b UStG zum 1. Januar 2027
Die Öffentliche Hand und auch alle weiteren juristischen Personen des öffentlichen Rechts go Umsatzsteuer - § 2b UStG zum 1. Januar 2027!
Die Übergangsfrist läuft aus: Ab dem 1. Januar 2027 gilt der „neue" § 2b UStG verpflichtend – ohne Ausnahme. Mithin drängt die Zeit, um Leistungsbeziehungen zu prüfen, Prozesse anzupassen und böse Überraschungen bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.
Ob Vorsteuerabzug, interkommunale Zusammenarbeit oder die umsatzsteuerliche Einordnung einzelner Leistungen – die praktischen Fragen sind vielfältig, und die Zeit zur Vorbereitung wird knapp.
Aber Sie sind nicht allein mit diesen Fragen.
Unser Referent hat bereits zahlreiche Mandanten der öffentlichen Hand und Kammern durch genau diesen Umstellungsprozess begleitet. Während des Webinars bringen wir Sie auf den aktuellen Stand und zeigen konkret, wo für Sie jetzt Handlungsbedarf besteht. Folgende Themen erwarten Sie u. a.:
Themenübersicht
- § 2b UStG und der Systemwechsel zum 1. Januar 2027 – der Überblick
- Interkommunale Zusammenarbeit: Wo endet die Nichtsteuerbarkeit?
- Vorsteuerabzug als Chance entdecken
- Zuschüsse und defizitäre Einrichtungen: Was das für Ihre Einrichtungen bedeutet
- Fahrplan zur Umstellung: Leistungsinventur, Wettbewerbsprüfung, interne Prozessanpassung.
Terminübersicht