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Die E-Rechnung 2026/2027: Verpflichtung und Formate im Bereich B2B - Auslaufen der Übergangsregelung zum 01.01.2027 - Praktische Arbeit mit der E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich schrittweise verpflichtend eingeführt worden. Unternehmen müssen bereits heute in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Spätestens mit dem Auslaufen der ersten Übergangsregelung zum 1. Januar 2027 wird die praktische Umsetzung für viele Unternehmen verbindlich. Insbesondere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen dann E-Rechnungen auf der Ausgangsseite erstellen und rechtkonform versenden können.

Die E-Rechnung muss dann in einem strukturierten elektronischen Format (XML-Datei) erstellt werden, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dabei wird zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. E-Rechnungen bedürfen keiner Zustimmung des Empfängers mehr, sofern beide Parteien im Inland ansässig sind und die erbrachte Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Die bisher in Deutschland etablierten Formate wie XRechnung und ZUGFeRD können aber weiterhin zur Anwendung kommen.

Die Umstellung auf E-Rechnungen stellt eine bedeutende Veränderung im deutschen Rechnungswesen dar und erfordert trotz Übergangsregelungen eine frühzeitige Anpassung der technischen und organisatorischen Prozesse. Unternehmen sollten die Übergangsfristen nutzen, um ihre Systeme entsprechend zu aktualisieren und Schulungen für ihre Mitarbeiter durchzuführen.

Erhalten Sie in diesem Webinar einen kompakten und praxisnahen Überblick über die aktuellen Anforderungen zur E-Rechnung 2026/2027. Behandelt werden die rechtlichen Grundlagen, die maßgeblichen Fristen, die möglichen Formate, die Abgrenzung zwischen E-Rechnung und sonstiger Rechnung sowie die praktischen Auswirkungen auf Rechnungsstellung, Rechnungseingang, Rechnungsausgang, Prüfung/Validierung.

Abschließend zeigt Ihnen der Referent den zukünftigen Fokus der Finanzverwaltung beim Thema Überprüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten E-Rechnung.

Themenübersicht

I. Die verpflichtende E-Rechnung im Bereich B2B in Deutschland ab 2025
- Gesetzliche Vorgaben ab 01.01.2025
- Mögliche E-Rechnungs-Formate - Kurz-Überblick
- Übergangsregelungen zum 01.01.2027/01.01.2028
- Ausnahmen von der B2B-E-Rechnungspflicht
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024, 15.10.2025, FAQ des BMF
 
II. Praktische Tipps zur Umsetzung ab 01.01.2027
- Aufbau der EN 16931 im Bereich B2B in Deutschland
- Software zum Anzeigen von E-Rechnungen
- Software zum Erstellen von E-Rechnungen
- Software zur Validierung von E-Rechnungen
 
III. Überprüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten der Finanzverwaltung
- Pflichtangaben in einer E-Rechnung
- Ordnungsgemäße unveränderbare Archivierung im Originalformat
- Überprüfung im USt-Voranmeldungsverfahren
- Überprüfung im Innen- und Außendienst
- Ausdrucken von E-Rechnungen - Unterscheidung VZ
- Verfahrensdokumentation E-Rechnung

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Einladung
Terminübersicht
MO.
19
OKT.
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dipl.-Fw. Elmar Mohl,
Teilnehmergebühr
165,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
247,50 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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