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Update 2026 - Geldwäschegesetz

Das Jahr 2026 ist ein „Übergangsjahr“ in der Geldwäscheprävention für Steuerberater:Innen: Während man hinsichtlich des im Juli 2024 verabschiedeten EU-Anti-Geldwäschepakets auf den Ablauf der Übergangsfrist im Juli 2027 wartet, ist die neu gegründete AMLA, die eine volle Funktionsfähigkeit zum 01.01.2028 plant, noch mit der Erstellung von Leitlinien und Regulierungsstandards befasst.

Der im Juni 2025 veröffentlichte FIU-Bericht 2024 nimmt insbesondere die Geldwäsche über Kryptotransaktionen in den Fokus; ein Thema, das insbesondere den Finanzsektor betreffen dürfte. Das Geldwäschemeldeaufkommen ist im Jahr 2024 erneut zurückgegangen, obwohl sich im selben Zeitraum die Zahl der neu registrierten Verpflichteten verdreifachte. Möglicherweise liegt im September 2026 der Jahresbericht 2025 vor.

Am 26.08.2025 wurde mit Wirkung zum 01.03.2026 die Geldwäsche-Meldeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die im Kern „lediglich“ die Form und die erforderlichen Angaben in elektronischen Verdachtsmeldungen konkretisiert.

Themenübersicht

1. Meldepflichten   
- Eckpunktepapier der FIU zur Bestimmung solcher Sachverhalte, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG auslösen
- Merkblatt der BStBK zur Abgrenzung Buchführung von der Steuer- bzw. Rechtsberatung im Kontext des Meldeprivilegs nach § 43 Abs. 2 GwG
- GwG-Meldeverordnung vom 26.8.2025
 
2. Aktuelle Themen rund um das Identifizieren von Mandanten
 
3. Überprüfung der Einhaltung der Geldwäschepflichten durch die Steuerberaterkammer: Praktische Hinweise, insbesondere zum Risikomanagement und zu den Sorgfaltspflichten
 
4. Weitere Konkretisierung der Geldwäscheprävention für Steuerberater:Innen durch das EU-Anti-Geldwäschepaket

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Einladung
Terminübersicht
MI.
30
SEP.
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referenten
Dr. Peter Talaska, RA
Dr. Hanna Kracht, Rechtsanwalt
Teilnehmergebühr
135,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
202,50 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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Dr. Peter Talaska, RA
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