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Praktiker-Workshop: Strafbefehle / Anklageschrift im Steuerstrafrecht, und jetzt? – Risiken vermeiden und bestmögliche Verteidigung

Wann erwägen die Behörden Strafbefehle und wann Anklagen? Schriftliche Urteile (Strafbefehle) können eine gute Lösung sein, wenn sie einvernehmlich ergehen in Abstimmung zwischen Behörde und Verteidigung, z. B. zur Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung. Doch wie kommt man dorthin und wann erlässt das Amtsgericht einen Strafbefehl trotz enormen Steuerschadens. Warum droht eine Verböserung nach Einspruch gegen einen Strafbefehl und wieso sind die Verteidigungsmöglichkeiten nach Anklageerhebung eingeschränkt?

Die Grundzüge muss jeder Berater kennen, der strafrechtliche Vorwürfe der Behörden gegen seinen Mandanten erkennt. Denn nur dann kann frühzeitig die bestmögliche Verteidigungsstrategie abgewogen werden.

Der Workshop bietet eine praxisnahe Beleuchtung der relevantesten Fälle aus der Praxis des Referenten, der in diesem Bereich seit über 20 Jahren Fälle verteidigt und Mandanten, Steuerberater und Rechtsanwälte berät.

Themenübersicht

Einleitung – 2 Praxisfälle

Voraussetzungen und Folgen eines Strafbefehls
- Zuständigkeit Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft?
- Wann wird ein Strafbefehl erlassen; Theorie und Praxis?
- Welche Strafen sind im Wege des Strafbefehls möglich?
- Verfahrensablauf nach Strafbefehl und Einspruch
- Verböserungsgefahr nach Einspruch
- Verteidigungsmöglichkeiten

Risiken nach der Einstellung von Strafverfahren
- Wann erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage?
- Bei welchem Gericht wird Anklage erhoben und was bedeutet das?
- Gang des Verfahrens nach Anklageerhebung
- Verteidigungsmöglichkeiten

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Einladung
Terminübersicht
FR.
25
SEP.
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dr. Jens Bosbach,
Teilnehmergebühr
135,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
202,50 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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