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Registrierkassenpflicht: Jetzt sind Steuerkanzleien gefragt!
Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs am 07.08.2026 wird die geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht in Deutschland konkret. Für Steuerkanzleien entsteht damit bereits jetzt wichtiger Informations- und Beratungsbedarf.
Besonders betroffen sind Mandanten, die bislang mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. Für sie können sich durch die geplante Neuregelung erhebliche Veränderungen ergeben. Gleichzeitig soll die bisherige Belegausgabepflicht zu einer Belegbereitstellungspflicht umgestaltet werden. Auch Sanktionen bei Nichterfüllung der Registrierkassenpflicht sind im Referentenentwurf vorgesehen.
Für Steuerkanzleien bedeutet das: Jetzt gilt es, potenziell betroffene Mandanten zu identifizieren, über die geplanten Änderungen zu informieren und die notwendigen Schritte frühzeitig vorzubereiten.
Das Online-Seminar stellt den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens dar und gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die geplante Registrierkassenpflicht.
Darüber hinaus erhalten Sie wichtige Beratungshinweise zu den Mitteilungspflichten beim Wechsel bzw. bei der Neuanschaffung eines elektronischen Aufzeichnungssystems. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Datensicherung und Archivierung sowie dem Datenzugriff der Finanzverwaltung.
Themenübersicht
- Überblick über die geplanten gesetzlichen Änderungen zur Registrierkassenpflicht
- Abschaffung der Belegausgabepflicht
- Geplante Sanktionen bei Nichterfüllung
- Erleichterungen für bestimmte Händler/Dienstleister
- Mitteilungsverpflichtung ab 01.01.2025
- Datenzugriff der Finanzverwaltung
- Datensicherung, Archivierung (DSFinV-K und GoBD)
- Schätzungsbefugnis bei fehlenden Daten
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