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Die Güterstandsschaukel als (steuerliches) Gestaltungsinstrument

Das Seminar wird als Pflichtfortbildung für den Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.) mit 2,75 Stunden anerkannt.

Inklusive der neuen Highlight-Entscheidungen: BFH v. 09.05.2025 zur nachträglichen Beseitigung eines Steuerschadens bei fehlgeschlagenem Güterstandswechsel; BFH v. 09.04.2025 zur Abgrenzung steuerbare Pauschabfindung <> nicht steuerbare Bedarfsabfindung; Grundsatz-Entscheidung des BGH v. 28.05.2025 zur Wirksamkeit von Eheverträgen

Der Güterstandswechsel ist ein hervorragendes Gestaltungsinstrument, um erhebliches Vermögen zwischen Eheleuten schenkungsteuerfrei zu übertragen. Überdies kann hierdurch Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt (Vermögensschutz / Asset Protection) und Pflichtteilsansprüche „missliebiger“ Kinder reduziert werden.

Darüber hinaus kann ein Güterstandswechsel steuerlich genutzt werden, um nicht angezeigte Schenkungen zwischen Eheleuten zu heilen, indem die schenkungs- und steuerstrafrechtlichen Konsequenzen nachträglich beseitigt werden. In ertragsteuerlicher Hinsicht lässt sich mit einem Güterstandswechsel bei Bestandsimmobilien ein AfA-Step-Up erreichen, wenn Mietobjekte nach Ablauf der „Spekulationsfrist“ an den anderen Ehegatten zur Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung übertragen werden.

In dem Seminar werden sowohl die zivilrechtlichen Grundlagen als auch die zu beachtenden steuerlichen Grundsätze dargestellt. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf praxisnahe Ausführungen und anschauliche Beispiele gelegt, um den steuerlichen Berater in die Lage zu versetzen, einen Güterstandswechsel fachkundig zu begleiten.


*Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.) von 2,75 Zeitstunden geeignet.


Themenübersicht

- Zivilrechtliche Grundsätze, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Vermeidung von unerwünschten Steuerfolgen

- Schenkungsteuerfreie Übertragung von umfangreichem Vermögen an den Ehegatten durch Güterstandswechsel

- Wenn es an liquiden Mitteln zur Begleichung der auf Geld gerichteten Zugewinnausgleichsforderung fehlt: Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich oder Vorabschenkung mit Korrektur des SchenkSt-Bescheids nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG als Ausweg

- Güterstandswechsel als Instrument zum Vermögensschutz (Asset Protection) und zur Verminderung von Pflichtteilsansprüchen „missliebiger“ Kinder

- Highlight-Urteil: BFH v. 09.05.2025 (IX R 4/23) ermöglicht nachträgliche Beseitigung eines Steuerschadens bei fehlgeschlagenem Güterstandswechsel

- Abgrenzung steuerbare Pauschalabfindung <> nicht steuerbare Bedarfsabfindung (BFH v. 09.04.2025, II R 48/21 <> BFH v. 1.09.2021, II R 40/19)

- Schutz des Unternehmensvermögens <> Grenzen der ehevertraglichen Gestaltungsfreiheit: Inhaltskontrolle und Sittenwidrigkeit von Eheverträgen, Grundsatzentscheidung des BGH v. 28.05.2025

- Verminderung der Kosten des Ehevertrags durch Auslandsbeurkundung?

- Güterstandswechsel zur Heilung einer Steuerhinterziehung bei nicht angezeigten Schenkungen zwischen Eheleuten und zur Aufhebung der entsprechenden Schenkungsteuerfestsetzung

- AfA-Step-Up durch Güterstandswechsel, wenn Mietobjekte nach Ablauf der „Spekulationsfrist“ an den anderen Ehegatten zur Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung übertragen werden

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Einladung
Terminübersicht
DI.
22
SEP.
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
StB, RA, FAStR Dipl.-Fw. Nico Schley,
Teilnehmergebühr
165,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
247,50 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
Terminübersicht
DI.
22
SEP.
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
StB, RA, FAStR Dipl.-Fw. Nico Schley,