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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Das Einkommensteuerrecht kennt neben der Bilanzierung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG als Gewinnermittlungsart. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler schätzen diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung.
Besonderheit dieser Gewinnermittlungsmethode ist das sog. Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG: nur die Einnahmen bzw. Ausgaben sind zu berücksichtigen, die in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. gezahlt wurden.
Das Zufluss-/Abflussprinzip wird allerdings durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen durchbrochen, die sich teils aus dem Gesetz selbst, teils aus der Rechtsprechung sowie aus den Verwaltungsanweisungen ergeben.
Dieses Online-Seminar gibt einen Überblick darüber, wer von der Einnahmen-Überschussrechnung Gebrauch machen darf, welche Konsequenzen sie hat, wie sie im Einzelnen funktioniert und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Anhand vieler praxisorientierter Beispiele gewinnen Sie einen systematischen Überblick über das Rechtsgebiet.
Themenübersicht
Praxisfragen rund um die Einnahme-Überschuss-Rechnung und die Anlage EÜR
- Photovoltaikanlagen Neuerung 2025
- Neuerung § 8 EStDV
- BMF vom 22.02.2022 für Computerhardware und Software
- Forderungen und Verbindlichkeiten
- Umlaufvermögen
- AK/HK für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Durchlaufende Posten
- Entnahmen, Einlagen
- Anzahlungen
- Wechsel der Gewinnermittlungsart
- Neues zur 10-Tages-Regel
- Anlage EÜR 2025
- Darlehen
- Umsatzsteuer und Vorsteuer
Einübung anhand praktischer Fälle und Lösungen
Terminübersicht
Teilnehmergebühr
165,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
247,50 € (zzgl. 19% MwSt.)
- für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind