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Schnell und aktuell: Minijobber: Befreiungsantrag oder nicht?

Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber, die sich bisher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, diese Entscheidung einmalig widerrufen. Dadurch kehren sie wieder in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht zurück und können so Rentenansprüche erwerben.

In unserem Webinar erfahren Sie kurz und übersichtlich, was zu beachten ist.

Themenübersicht

- Rentenversicherungsrecht für Minijobber
- Pauschalbeiträge vom Arbeitgeber
- Grundzustand: RV-Pflicht der Minijobber
- Ausnahme: Befreiung von der RV-Pflicht
- Zeitliche Wirkung der Befreiungsanträge
- Neue Ausnahme: Aufhebung der Befreiung von der RV-Pflicht
- Welche Vor- und Nachteile haben Minijobber, wenn sie in die gesetzliche RV den Aufstockungsbeitrag einzahlen?
- Für wen lohnt sich der Aufstockungsbeitrag?

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Einladung
Terminübersicht
DO.
2
JULI
13:00 Uhr - 13:45 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Jörg Romanowski,
Teilnehmergebühr
70,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
105,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
Terminübersicht
DO.
2
JULI
13:00 Uhr - 13:45 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Jörg Romanowski,