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Schnell und aktuell: Photovoltaikanlagen in der Ertragsteuer – endlich rechtssicher?

Zum einen wurden durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 neue Regelungen für die Installation und den Betrieb von Energiespeichern und Photovoltaikanlagen verabschiedet. Zum anderen haben das Jahressteuergesetz 2022 und das Jahressteuergesetz 2024 einschneidende steuerliche Änderungen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen im Gepäck; dazu gehört insbesondere die eingeführte Steuerbefreiungsvorschrift gem. § 3 Nr. 72 EStG.

Die Maßnahmen führen zwar grundsätzlich zu einer deutlichen Verschlankung der Bürokratie beim Ausbau kleiner Photovoltaikanlagen, denn mit dem Wegfall der steuerlichen Pflichten entfällt hier eine große Hürde mit Blick auf den Kauf von Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger. Aber es gibt auch eine Kehrseite der Medaille: Die Anwendung der geänderten gesetzlichen Regelungen führen nämlich nicht für alle Bürgerinnen und Bürger zu günstigeren steuerlichen Ergebnissen, manchmal bewirken sie auch das Gegenteil.

Hinzu kommt noch, dass die Gesetzesänderungen diverse Fragen zur Anwendung und Interpretation offen lassen und insoweit durch die Finanzverwaltung in dazu ergangenen Erlassen (insbesondere BMF vom 17.07.2023) anders verstanden und ausgelegt werden. Zwischenzeitlich gibt es auch unterschiedlichste Rechtsprechung zu eben gerade dieser besonderen steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen. 

Das Seminar dient dazu, Steuerberatern und deren Mitarbeitern die notwendigen Kenntnisse und Informationen rund um die geänderten einkommensteuerlichen Regelungen der Besteuerung von Photovoltaikanlagen darzustellen, sodass eine beratungssichere Anwendung schnell und unkompliziert möglich wird.

Themenübersicht

Änderungen des EEG 2023

Einkommensteuerliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 und 2024
- Photovoltaikanlage als „Gewerbebetrieb“ (Liebhaberei?)
- Einführung einer neuen Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 72 EStG
- Neuregelung der Abfärberegelung bei PV-Anlagen, § 3 Nr. 72 Satz 3 EStG
- Bestandsfälle - Altfälle
- Übergangsprobleme vom Liebhabereiwahlrecht nach BMF-Schreiben auf die gesetzliche Neuregelung gem. § 3 Nr. 72 EStG
- Nutzung des selbst erzeugten Stroms für Gewerbebetrieb
- Gewährung der Energiepreispauschale I (EPP I)
- Steuerfreiheit und Anwendung § 35a EStG
- Verpflichtung zur Anzeige der Erwerbstätigkeit und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung - § 138 Absatz 1 und 1b AO

Gewerbesteuerliche Folgen

Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.

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Einladung
Terminübersicht
DO.
2
JULI
09:00 Uhr - 09:45 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dipl.-FW (FH) Susanne Weber,
Teilnehmergebühr
70,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
105,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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DO.
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JULI
09:00 Uhr - 09:45 Uhr
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Referent
Dipl.-FW (FH) Susanne Weber,