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Riester ist Geschichte – das Altersvorsorgedepot 2027: Chancen, Fallstricke und Beratungsansätze
Zum 1. Januar 2027 tritt nun das bereits unter dem ehemaligen Finanzminister Lindner im Entwurf vorlie-gende Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) in Kraft, das zu grundlegenden Änderungen bei Zulagenrente bzw. Riesterrente führt. Hervorzuheben ist unter anderen, dass der Gesetzgeber eine stärkere Kapitalmarktfokussierung anstrebt sowie der Förderrahmen für ein Großteil der potenziellen Anleger anwächst.
Allerdings steigt mit der neuen Gesetzgebung die Komplexität dieser Form der Altersversorgung stark an, was unter anderem durch die Ausweitung der möglichen Produkte bzw. Anlagealternativen und der zahlreichen Wahlrechte, auch hinsichtlich der Möglichkeiten für bestehende Zulagen- bzw. Riesterrenten zusammenhängt. Durch die Wahlmöglichkeit, ob man die „alte“ Förderung beibehält oder zur „neuen“ Förderung wechselt und für einzelne Anleger die „alte“ Förderung vorteilhafter ist, müssen bestimmte Weichen bereits vor dem 31.12.2026 gestellt werden. Grundsätzlich bietet das Gesetz zahlreiche Varianten zwischen denen der Anleger auswählen kann. Das bietet den Vorteil einer für den Einzelnen passenden geförderten Altersversorgung, wird aber faktisch auch den Beratungsbedarf weiter erhöhen.
Der Referent stellt im Seminar die neue Rechtslage zum Altersvorsorgereformgesetz dar. Hierbei wird auch auf die aktuelle Rechtslage Bezug genommen. Im Weiteren wird die Thematik anhand von Rechenbeispielen und Praxisbeispielen sowie ersten durch die Produktanbietern veröffentlichten Produkten betrachtet.
Das Seminar versetzt Sie damit in die Lage, Ihre Mandanten kompetent und haftungssicher zu beraten und notwendige Handlungsempfehlungen zu geben.
Themenübersicht
1. Status quo: Hintergründe, Motivation und Handlungsdruck des Gesetzgebers. Ein Blick in die Al-tersversorgung in Deutschland
2. Aufbau und Funktionsweise des neuen Altersvorsorgemodells: Wie funktioniert das neue Fördersystem im Vergleich zur bisherigen Riester-Förderung. Ein Gesamtüberblick mit Rechenbeispielen.
3. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung: Wie gestaltet sich die Besteuerung und ggf. Verbeitragung in der Anwartschafts- und Leistungsphase? Rechenbeispiele.
4. Förderberechtigter Personenkreis: Wer wird durch die neue Förderung erfasst? Wie werden u.a. Selbstständige in die Förderung einbezogen? Welche Wahlmöglichkeiten gibt es z. B. für Minijobber.
5. Vorgesehene Produktlösungen: Welche Produktlösungen sieht der Gesetzgeber im Einzelnen vor? Welche Besonderheiten weisen die Produkte auf? Wie geht der Gesetzgeber mit dem u.a. mit den Themen Garantie, Ratenzahlung statt Rente, Kapitalauszahlung, Abfindungen etc. um? Welche Investmentfonds kommen für die Förderung in Frage? Welche ersten Produkte sind bereits auf dem Markt?
6. Umgang mit bestehenden Zulagenrenten: Ist ein Wechsel in die neue Förderung sinnvoll und wenn ja, für wen? Können durch das neue Gesetz auch Änderungen bei bestehenden Verträgen vorgenommen werden?
7. Ausgewählte organisatorische Fragestellungen: Welche neuen Regelungen gelten bei mehreren Zulagenverträgen? Wie wird zukünftig ein Anbieterwechsel erfolgen? Welche Reglungen gelten zur Vererbung?
8. Störfälle in der Anwartschafts- und Leistungsphase: Welche neuen Regelungen zur schädlichen Verwendung des Altersvorsorgevermögens bestehen? Welchen Einfluss hat der Bezug von Grundsicherungsleistungen? Was passiert bei Arbeitslosigkeit? Rechenbeispiele.
9. Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente
10. Altersvorsorgedepot und bAV: Wie lässt sich das neue Altersvorsorgedepot im Rahmen der be-trieblichen Altersversorgung nutzen?
11. Eigenheimrenten-Förderung (ehemals sog. Wohnriester): Wie wird zukünftig die Eigenheimrenten-Förderung geregelt? Welche Übergangsregelungen existieren hinsichtlich des Wohnförderkontos?
12. Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte der neuen Förderung für die Beratung beim Mandanten
13. Fragerunde
Terminübersicht
Teilnehmergebühr
115,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
172,50 € (zzgl. 19% MwSt.)
- für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind