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Grundstücke im Betriebsvermögen
Gemischt genutzte Grundstücke sind in der Praxis häufig anzutreffen. Dabei geht es insbesondere um die zutreffende ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung. Da hierbei entscheidende Fehler gemacht werden können, ist es unvermeidlich sich mit dieser Thematik intensiver zu beschäftigen.
Dipl.-Finanzwirt Thorsten Jahn stellt Ihnen die wichtigsten Aspekte und Besonderheiten rund um die steuerliche Behandlung gemischt genutzter Grundstücke vor – selbstverständlich unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung (u.a. dem neuen BMF-Schreiben vom 26.01.2026) ud praxisnah anhand von Fallbeispielen.
Themenübersicht
Aufteilung Kaufpreis auf Grund / Boden und Gebäude
Allgemeines zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten
Selbständige Gebäudeteile:
- Betriebsvorrichtungen mit Gestaltung § 7g EstG
- Ladeneinbauten etc.
- Mietereinbauten
- Gebäudeteile entsprechend der Nutzung
- Grundstücksteile von untergeordnetem Wert – Arbeitszimmer, die neue Rechtslage des § 8 EStDV (7. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 29.12.2025)
Beispiele zur Zuordnung zum Betriebsvermögen / Vorsteuerabzug / Unternehmensvermögen
Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten:
- „neues“ zu § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, BMF-Schreiben vom 20.10.2017
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwand, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten nach dem neuen BMF-Schreiben vom 26.01.2026
Wechselwirkung Betriebsvermögen / Privatvermögen:
- Einlagen / Entnahmen und § 23 EStG
- Weitere AfA Berechnung unter Berücksichtigung von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG
Der Aufwandsverteilungsposten im Steuerrecht
Änderungen im Zusammenhang mit Gebäuden im Rahmen des Wachstumschancengesetzes:
- Degressive Gebäudeabschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG
- Neue Möglichkeiten des § 7g EStG
- Änderungen bei § 7b EStG
Abschreibungen in besonderen Fällen:
- AfA Berechnung nach nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- AfA Berechnung nach AfaA (z.B. Teilabbruch Gebäude)
- Abschreibung über die kürzere Nutzungsdauer – wie sind die Voraussetzungen nach Aufhebung des BMF-Schreibens vom 22.02.2023?
Terminübersicht