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Pensionszusagen als Insolvenzantragsrisiko - Zur bilanziellen Überschuldung von Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen
Waren in der Vergangenheit Pensionszusagen als Altersvorsorge in mittelständischen Betrieben gerade für GmbH-Geschäftsführer und Führungspersonal sowohl ein gern gelebtes „Steuersparmodell“ als auch eine indirekte Entlohnung, so werden diese Modelle heute für die Unternehmen möglicherweise zu insolvenzrechtlichen Risiken.
Die regulativen Rahmenbedingungen, speziell die des Handelsrechts, haben sich in den letzten Jahren deutlich geändert – nicht zuletzt durch das im Jahr 2009 erlassene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), wo Rückstellungswerte in Steuer- und Handelsbilanz differenziert bewertet werden müssen! Durch verschiedene Wertansätze im Zinsbereich führt dies in der Regel zu einer deutlichen Erhöhung der Rückstellungen in der Handelsbilanz, was wiederum unmittelbar zu Lasten des in der Handelsbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals geht.
Auch eine generelle Veränderung der Märkte, Verkleinerung der Unternehmen und veränderte Strukturen haben darüber hinaus zu veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geführt. So haben viele der mittelständischen Betriebe, bei denen eine Pensionszusage für die Geschäftsleitung zugesagt war, heute nicht mehr die Ertragskraft, um z. B. eine Pensionsverpflichtung ohne Rückdeckungsversicherung regelmäßig bedienen zu können.