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Seminarinhalte
*Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.) von 2 Zeitstunden geeignet.
Vermögensnachfolge: Aktuelle Gestaltungsansätze zur steueroptimierten Übertragung von Immobilien
Das Seminar wird als Pflichtfortbildung für den Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.) mit 2,0 Stunden anerkannt.
+++ inkl. der neuen Grundsatzentscheidung des BFH v. 4.6.2025 (II R 18/23) zur Steuerbefreiung für das Familienheim bei Einlage in eine Ehegatten-GbR +++
Ein immenser Anstieg der Immobilienpreise seit 2009 und die deutlichen Höherbewertungen von Immobilien seit dem Jahr 2023 führen dazu, dass beim Übergang werthaltiger Immobilien auf die nachfolgende Generation hohe Steuerbelastungen drohen. Insbesondere im Erbfall kann die Erbschaftsteuer bei fehlender Nachfolgeplanung im Vorfeld oftmals nur durch einen Verkauf von Immobilien beglichen werden.
Vor diesem Hintergrund werden im Seminar Gestaltungsmöglichkeiten zur steueroptimierten Übertragung von Immobilien dargestellt. Neben klassischen Ansätzen werden zudem steuerfokussierte Gestaltungen dargestellt, mit deren Hilfe auch umfangreiches Immobilienvermögen steuerschonend übertragen werden kann.
Aktuelle Entwicklungen bis zum Seminartermin werden selbstverständlich berücksichtigt.
*Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.) von 2 Zeitstunden geeignet.
Themenübersicht
- Umgang mit den ab 1.1.2023 deutlich erhöhten Grundbesitzwerten bei der Übertragung von Immobilien durch Schenkung oder Erbfall
- Kettenschenkung oder mittelbare Grundstücksschenkung als taugliche Handlungsoptionen?
- Chancen und Risiken bei der steuerfreien Übertragung des Familienheims
--> Neue Grundsatzentscheidung des BFH v. 4.6.2025 (II R 18/23) zur Steuerbefreiung für das Familienheim bei Einlage in eine Ehegatten-GbR
- Verschiedene Gestaltungsansätze zur nach §§ 13a/b ErbStG begünstigten Übertragung von vermieteten Immobilien als an sich „schädlichem Verwaltungsvermögen“ i.S.v. § 13b Abs. 4 ErbStG
- Gestaltungsoption „disquotale Einlage“ – Vermeidung eines schenkungsteuerbaren Vorgangs zur steueroptimierten Nachfolge bei umfangreichem Vermögen
Terminübersicht