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Umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen
Reiseleistungen unterliegen der besonderen Regelung der Margensteuer gem. § 25 UStG – seit 2022 als Folge eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland auch im B2B-Geschäft. Ferner kann die Marge nicht mehr wie bisher global ermittelt werden, sondern ist für jeden einzelne Reise zu berechnen.
Während die Margensteuer im B2C-Geschäft, wo die Umsatzsteuer planmäßig Preisbestandteil ist und für den Endverbraucher zum Kostenfaktor wird, ihre Stärken ausspielt, hat sie im B2B-Bereich den gravierenden Nachteil des Vorsteuerabzugsverbots. Dadurch verteuert sich das geschäftliche Reisen. Mit der Regelung verbunden sind zahlreiche Folgefragen, etwa zur Abgrenzung der Reiseleistung von anderen regelbesteuerten Leistungen und der „Infektion“ von Nichtreiseleistungen durch die Margensteuer, insbesondere im MICE-Geschäft (Meetings, Incentives, Conferences, Exhibitions). Infolge einer nach wie vor fehlenden Harmonisierung des Anwendungsbereichs der Spezialregelungen innerhalb der EU gibt es insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft große Herausforderungen. Die EU hat das Thema auf der Agenda, ein Richtlinienentwurf zur Anpassung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie wird mit Spannung erwartet.
Themenübersicht
1. Grundlagen (Funktionsweise der Margensteuer)
2. Anwendung der Margensteuer im B2B-Geschäft
3. Berechnung der Einzelmarge, Rechnungsgestaltung, Aufzeichnungen, Deklaration
4. Abgrenzung von Reisevorleistungen und Eigenleistungen
5. Besonderheiten bei Reiseleistungen mit Bezug auf das EU-Ausland und Drittland
6. Sonderstatus von Reiseveranstaltern mit Sitz im Drittland (mindestens bis Ende 2026)
7. Ausblick – Wann kommt der EU-Richtlinienentwurf zur Reform der Margensteuer und wie könnte er aussehen?
8. Aktuelle Rechtsprechung
9. Sonderfälle im Bereich der Reisewirtschaft
- Umsatzsteuer bei virtuellen Events
- Vermietung von Ferienwohnungen
- Behandlung von Buchungsplattformen (EU-VIDA-Package und DAC7)
Terminübersicht
Teilnehmergebühr
135,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
202,50 € (zzgl. 19% MwSt.)
- für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind