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Einwegkunststofffondsgesetz: Wichtige Informationen für die Kanzlei
Das deutsche Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) basiert auf der nationalen Umsetzungsverpflichtung aus der EU-Einwegkunststoffrichtlinie. Hersteller im Gesetz definierter Einwegkunststoffprodukte und Verpackungen haben damit den kommunalen Entsorgungsträgern anteilige Kosten für die Reinigung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum zu erstatten. Das Gesetz schafft eine neue behördliche Melde- und eine Zahlungspflicht. Mandanten müssen daher prüfen, ob sie registrierungs-, melde- und abgabepflichtig sind. Achtung: Die gesetzliche Meldefrist endet jährlich am 15. Mai.
Für steuerliche Berater ist das Thema schon deshalb relevant, weil Mandanten neue Pflichten erfüllen müssen, die organisatorisch, finanziell und dokumentationsseitig sauber eingebunden werden sollten.
Neben dem Umweltrecht stehen auch Prozessanpassungen, Zuständigkeiten, Datenqualität und Haftungsrisiken im Fokus. Das Thema berührt typische Beratungsfelder der Steuerkanzlei, etwa:
- Compliance und Fristenkontrolle
- Aufbau interner Dokumentationsprozesse
- Prüfung von Warenströmen und Lieferketten
- Zuordnung von Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Schnittstellen zu Buchhaltung, ERP und Warenwirtschaft
In diesem Seminar erfahren Sie alles Wissenswerte zum EWKFondsG:
- Wie das Material Kunststoff im rechtlichen Sinn definiert ist.
- Welche Einwegkunststoffprodukte/-verpackungen betroffen und welche Hersteller abgabepflichtig sind, was die jährliche Abrechnung bedeutet und ab wann man einen externen Prüfer benötigt.
- Wie das Fondsprinzip funktioniert und welche zusätzlichen Kosten auf die verantwortlichen Hersteller zukommen.