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Förderung energetischer Maßnahmen an der Privatimmobilie - § 35c EStG
Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, eine beachtliche Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG in Anspruch zu nehmen. Zuletzt hat sich die Finanzverwaltung umfassend mit Ihrem Schreiben vom 21.08.2025 zum § 35c EStG geäußert und weitere Zweifelsfragen geklärt.
Insgesamt können 20 % der Gesamtaufwendungen für bestimmte Sanierungsmaßnahmen steuermindernd berücksichtigt werden. Eine Steuerermäßigung kann u. a. für Dach- oder Fassadensanierungen, die Erneuerung der Heizungsanlage oder auch für den Austausch von Fenstern in Anspruch genommen werden.
Hierbei gilt es aus Sicht der Beraterschaft, die einzelnen Voraussetzungen des § 35c EStG im Auge zu behalten und einen Überblick über die weiteren Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung zu wahren. Insbesondere der Vergleich der Vor- und Nachteile zwischen steuerlicher Förderung und die außersteuerlichen Förderungen z. B. der KfW oder des BAFA ist für eine umfassende Beratung entscheidend. Vielfach ist eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG die effektivere Förderung!
Themenübersicht
Allgemeine Einführung zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG
- Sinn und Zweck
- Überblick über die verschiedenen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit § 35c EStG
Voraussetzungen im Einzelnen
- Begünstigtes Objekt
- Probleme bei verschiedenen Eigentumsverhältnissen / Nießbrauch und Wohnrecht
- Durchführung einer energetischen Sanierungsmaßnahme
- Ordnungsgemäße Sanierung / Vorgaben der ESanMV / Problemfall: Häusliches Arbeitszimmer und unterschiedliche Nutzungen einzelner Gebäudeteile / Abzug von PV-Anlagen als energetische Maßnahme?
- Fachunternehmerbescheinigung
- Einhaltung der Mustervorgaben des BMF / Nachträgliche Ausstellung
- Rechnung und unbare Zahlung
- Formerfordernisse der Rechnung / Probleme bei nichtverheirateten Lebensgemeinschaften / Zahlungen vom Konto eines Dritten
- Keine doppelte Förderung
- Förderungen des BAFA oder der KfW / Ausschlusstatbestände
Ermittlung der abzugsfähigen Aufwendungen
- Umfeldmaßnahmen
Aufwendungen für einen Energieberater
Rechtsfolge der Steuerermäßigung
- Mehrjährige Steuerermäßigung
- Höchstbeträge
- Auswirkungen auf die Folgejahre
Terminübersicht