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Schnell und aktuell: Mieterein- und Mieterumbauten steuerlich zutreffen behandeln
Mietereinbauten und Mieterumbauten sind solche Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil vornehmen lässt, wenn die Aufwendungen des Mieters nicht Erhaltungsaufwand sind. Sie werden bilanzrechtlich ähnlich wie Bauten auf fremdem Grund und Boden behandelt.
Themenübersicht
I. Einkommensteuer
1. Allgemeines
- Arten der Mietereinbauten und -umbauten
- Scheinbestandteile
- Betriebsvorrichtungen
- Sonstige Mietereinbauten und -umbauten
2. Steuerbilanzielle Behandlung
- Allgemeines
- Scheinbestandteile
- Betriebsvorrichtungen
- Sonstige Mietereinbauten und -umbauten
- Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen und dergleichen
- Immaterielles Wirtschaftsgut
3. Rückstellungen
4. Zusammenfassende Übersicht
II. Umsatzsteuer
1. Ein- bzw. Ausbauarbeiten in Mieträumlichkeiten
2. Verschaffung der Verfügungsmacht
- Zeitpunkt
- Vorsteuerberichtigung für den Mietereinbau
3. Übergabe des Mietereinbaus
4. Vorsteuerabzug des Mietereinbaus
- Bezahlung des Mietereinbaus durch den Vermieter
- Einbau durch Vermieter
- Bezahlung durch Mietminderung
- Weiterlieferung des Mietereinbaus an den Verpächter
- Entfernung des Mietereinbaus am Ende der Pachtzeit
Terminübersicht