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Seminarinhalte
Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung durch das StaRUG
Chancen und Risiken für Mandanten und Berater
Durch das Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) sind GmbH und GmbH & Co. KG gesetzlich verpflichtet, existenzbedrohende Risiken durch ein geeignetes Frühwarnsystem rechtzeitig zu erkennen (§ 1 StaRUG). Gleichzeitig sind Steuerberater verpflichtet, bei der Jahresabschlusserstellung auf drohende Insolvenztatbestände hinzuweisen (§ 102 StaRUG). Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten drohen zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken.
Bei der Einrichtung eines individuellen Frühwarnsystems sind Steuerberater für viele Klein- und Mittelbetriebe der erste Ansprechpartner. Für Steuerberater eröffnet sich daher ein zusätzliches Beratungsfeld mit erheblichem Honorarpotenzial. Eine professionell durchgeführte Beratung führt erfahrungsgemäß zu hoher Mandantenzufriedenheit und zu entsprechenden Weiterempfehlungen.
Das Seminar zeigt, wie auch in Klein- und Mittelbetrieben mit vertretbarem Aufwand ein wirksames Frühwarnsystem eingerichtet werden kann. Zahlreiche Arbeitshilfen und Checklisten erleichtern die Umsetzung in der Praxis.
Themenübersicht
Pflichten für Steuerberater und Mandanten durch das StaRUG
- Früherkennungspflichten für Mandanten
- Hinweispflichten des Steuerberaters
Einrichtung eines individuellen Frühwarnsystems in Klein- und Mittelbetrieben
- Risikoinventur und Risikobewertung
- Risikoprävention und Risikobewältigung
- Quantitative und qualitative Frühwarnindikatoren
- Integrierte Planungsrechnung
Haftungsrisiken für Mandanten und Berater
Arbeitshilfen und Checklisten
Terminübersicht