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Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung durch das StaRUG

Chancen und Risiken für Mandanten und Berater

Durch das Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) sind GmbH und GmbH & Co. KG gesetzlich verpflichtet, existenzbedrohende Risiken durch ein geeignetes Frühwarnsystem rechtzeitig zu erkennen (§ 1 StaRUG). Gleichzeitig sind Steuerberater verpflichtet, bei der Jahresabschlusserstellung auf drohende Insolvenztatbestände hinzuweisen (§ 102 StaRUG). Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten drohen zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken.

Bei der Einrichtung eines individuellen Frühwarnsystems sind Steuerberater für viele Klein- und Mittelbetriebe der erste Ansprechpartner. Für Steuerberater eröffnet sich daher ein zusätzliches Beratungsfeld mit erheblichem Honorarpotenzial. Eine professionell durchgeführte Beratung führt erfahrungsgemäß zu hoher Mandantenzufriedenheit und zu entsprechenden Weiterempfehlungen.
Das Seminar zeigt, wie auch in Klein- und Mittelbetrieben mit vertretbarem Aufwand ein wirksames Frühwarnsystem eingerichtet werden kann. Zahlreiche Arbeitshilfen und Checklisten erleichtern die Umsetzung in der Praxis.

Themenübersicht

Pflichten für Steuerberater und Mandanten durch das StaRUG 
- Früherkennungspflichten für Mandanten
- Hinweispflichten des Steuerberaters

Einrichtung eines individuellen Frühwarnsystems in Klein- und Mittelbetrieben
- Risikoinventur und Risikobewertung
- Risikoprävention und Risikobewältigung
- Quantitative und qualitative Frühwarnindikatoren
- Integrierte Planungsrechnung

Haftungsrisiken für Mandanten und Berater

Arbeitshilfen und Checklisten

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Einladung
Terminübersicht
DI.
21
APR.
09:00 Uhr - 10:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dr. Andreas Nagel, StB
Teilnehmergebühr
115,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
172,50 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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09:00 Uhr - 10:30 Uhr
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Dr. Andreas Nagel, StB