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Künstlersozialabgabe

Die Zeit läuft! Bis zum 31. März 2026 müssen alle abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2025 gemeldet sein. Wer hier rechtzeitig und korrekt handelt, erspart sich Ärger – und ist den Betriebsprüfern der Deutschen Rentenversicherung immer einen Schritt voraus. Seit 2015 prüft die DRV im Rahmen jeder Betriebsprüfung auch die korrekte Abführung der Künstlersozialabgabe (KSA). Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen genau wissen, ob eine Abgabepflicht besteht – und in welcher Höhe.

In diesem kompakten Webinar erhalten Sie das nötige Wissen und einen klaren Leitfaden, um sicher durch die nächste Prüfung zu kommen. Erfahren Sie außerdem alles über die neue Bagatellklausel ab 2025 und was sie für Ihre Praxis bedeutet.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

- Klare Kriterien zur Prüfung der eigenen Abgabepflicht
- Aktuelles Wissen zu gesetzlichen Änderungen und zur neuen Bagatellgrenze
- Praxisnahe Fallbeispiele
- Sicherheit im Umgang mit den DRV-Prüfungen 

Themenübersicht

1. Prüfverfahren

2. Feststellung der abgabepflichtigen Unternehmen

3. Abgabepflichtige Unternehmen
-  Rechtsformen der abgabepflichtigen Unternehmen
-  Typische Verwerter
-  Eigenwerber
-  Generalklausel

4. Zusätzliche Hinweise
-  Beauftragung eines selbständigen Künstlers
-  Auftragsvergabe an GmbH
-  Zahlungen innerhalb der Künstler-GbR
-  Zahlungen innerhalb der Künstler-GmbH
-  Doppelabgabe
-  Zahlungen an Dritte
-  Abwälzung der KSA

5. Bemessungsgrundlage
-  Entgelt
-  Keine Bemessungsgrundlage
-  Nebenkosten

6. Pflichten der Unternehmen

7. Praxisfälle


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Einladung
Terminübersicht
MO.
2
MÄRZ
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Jörg Romanowski,
Teilnehmergebühr
135,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
202,50 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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MÄRZ
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Jörg Romanowski,