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Kassen-Nachschau, Hauptinstrument zur Überprüfung von Kassenaufzeichnungen

Mit dem Kassengesetz wurden nicht nur die Aufzeichnungspflichten verschärft und eine Verpflichtung zur Nutzung technischer Sicherheitseinrichtungen eingeführt. Die Kassen-Nachschau ist ein neues Verfahren zur Prüfung, ob die vielfältigen Regelungen auch eingehalten werden. Mit der seit Mitte 2025 greifenden Meldeverpflichtung für Kassensysteme können Betriebe jetzt zielgenauer ausgewählt werden. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass die Kassen-Nachschau verstärkt eingesetzt wird.

Was ist zu tun, wenn das Finanzamt unangekündigt auftaucht und die Kasse überprüft? Welche rechtlichen Grenzen sind einzuhalten? Alle Betriebe, die Bargeld vereinnahmen, sollten sich gut auf diese besondere Prüfung vorbereiten. 

Themenübersicht

I. Hintergrund und Ziel der Kassen-Nachschau

II. Zulässigkeit der Kassen-Nachschau - Wer muss eine Kasse führen?

III. Unterschiede Bilanz und EÜR

IV. Einzelaufzeichnungspflicht und Ausnahmen

V. Betroffene Systeme, Varianten der Kassenführung
1. Offene Ladenkasse
2. Technische Kassen

VI. Zuständigkeit, Zeitraum

VII. Ablauf der Nachschau

VIII. Fallauswahl und Anlässe einer Kassen-Nachschau

IX. Bedeutung und Umfang der Verfahrensdokumentation

X. Mitwirkungspflichten

XI. Datenzugriff auf Kassendaten (DSFinV-K, TAR-Archive)

XII. Neue Prüfungssoftware: AmadeusVerify

XIII. Kassensturz, Kassensturzfähigkeit

XIV. Verdeckte Beobachtungen/ Testkäufe

XV. Übergang zur Außenprüfung/Fahndungsprüfung

XVI. Selbstanzeige, Rechtsbehelfe

XVII. Vorbereitung auf die Kassen-Nachschau

XVIII. Fokus und Ausblick

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Terminübersicht
DI.
24
FEB.
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dr. Christian Kläne,
Teilnehmergebühr
115,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
172,50 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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