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Dauerbrennpunkt Kasse: Gefahr von Schätzungen aufgrund fehlender Kasseneinzeldaten - Planungen zur Registrierkassenpflicht - Mitteilungsverpflichtung und Mitteilungsverfahren
Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist Grundvoraussetzung und Bestandteil einer ordnungsgemäßen Buchführung. Dazu gehören insbesondere auch die Kasseneinzeldaten und die Kassen-„Verfahrensdokumentation“.
Aktuell ist festzustellen, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen bei bargeldintensiven Betrieben immer wieder die Kasseneinzeldaten fehlen, was teilweise zu enormen Zuschätzungen führen kann.
Neben den Grundsätzen des Kassengesetzes und den Schreiben zur „Einzelaufzeichnungsverpflichtung“ und zur „Kassennachschau“ werden auch die Entwicklungen der Nichtbeanstandungsregelung, die aktualisierte Kassensicherungsverordnung und mögliche Schätzungsszenarien detailliert und praxisnah besprochen.
Darüber hinaus wird das BMF-Schreiben vom 28.06.2024 bzgl. des Beginns des Mitteilungsverfahrens und der Übergangsregelungen abschließend besprochen.
Themenübersicht
- Detailwissen zu Kasseneinzeldaten und der Notwendigkeit artikelgenauer Programmierung, Prüfungsschwerpunkte und Lösungen
- Einrichtungs- und Programmierprotokolle, Verfahrensdokumentation
- Beginn der Mitteilungsverpflichtung ab 01.01.2025, Übergangsregelung
- Die 2021 aktualisierte Kassensicherungsverordnung
- Aktuelle Urteile zur Kassenführung und Betriebsprüfung
- Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, Übergangsregelungen, Auswirkungen auf Kassensysteme ab 2020/2023
- BMF-Schreiben zur digitalen Kasse (§ 146a AO), zur Kassennachschau und zur Einzelaufzeichnungsverpflichtung
Terminübersicht