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Steuerbefreiung für Bildungseinrichtungen

Der Gesetzgeber hat die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG mit Wirkung zum 01.01.2025 neu gefasst. Ziel war die Anpassung der Vorschrift an das EU-Recht. Dabei wurden zentrale Änderungen, wie die Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wieder gekippt, sodass die Vorschrift auf den ersten Blick wenig verändert aussieht. Im Detail ergeben sich jedoch grundlegende Unterschiede.

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage, insbesondere das neue Bescheinigungsverfahren, und gibt Empfehlungen und Handlungsanweisungen für betroffene Bildungseinrichtungen, wie mit der neuen Rechtslage umzugehen ist. Ausgangspunkt ist hierzu der im Januar veröffentlichte Entwurf eines BMF-Anwendungsschreibens.  

Themenübersicht

- Gesetzliche Neuregelung und Intention des Gesetzgebers

- Definition von Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie beruflicher Umschulung i. S. d. EuGH und Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber

- Reichweite der Steuerbefreiung (eng verbundene Umsätze)

- Das neue Bescheinigungsverfahren

- Privatlehrer und freiberufliche Dozenten

Der Inhalt wird an aktuelle Entwicklungen angepasst.

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Einladung
Terminübersicht
MI.
14
JAN.
09:00 Uhr - 10:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dipl.-Wirt.-Jur Andreas Fietz, StB
Teilnehmergebühr
115,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
172,50 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
Terminübersicht
MI.
14
JAN.
09:00 Uhr - 10:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dipl.-Wirt.-Jur Andreas Fietz, StB