Fortbildung und Seminare
LIVE-Online-Seminar
Seminarinhalte
Neue Vergütungsrichtlinien für Testamentsvollstrecker - Abschied von der Neuen Rheinischen Tabelle
Seit dem 01.01.2025 gelten neue Spielregeln für die Vergütung von Testamentsvollstreckern. Mit den neuen Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins (DNotV-E 2025) wurde die bisher gängige Neue Rheinische Tabelle offiziell abgelöst. Die Empfehlungen bringen nicht nur mehr methodische Klarheit, sondern auch spürbare Verbesserungen bei der Vergütung.
Gerade für Steuerberater, die regelmäßig als Testamentsvollstrecker tätig sind oder beabsichtigen, sich dieses Geschäftsfeld aufzubauen, ist es unerlässlich, die Neuerungen zu kennen und sicher anzuwenden. Unser kompaktes Online-Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und verständlich, wie Sie die neue Berechnungsmethodik rechtssicher umsetzen und Konflikte mit den Erben vermeiden.
Ihr Mehrwert:
- Einblicke in die Hintergründe und Entscheidungsprozesse der neuen Vergütungsstruktur
- Klare Anleitung zur praktischen Anwendung der DNotV-E 2025
- Konkrete Fallbeispiele und digitale Berechnungswerkzeuge
Der Referent ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e. V. und konnte über das AGT-Vergütungsprojekt Einfluss auf die Entwicklung der neuen Empfehlungen nehmen. Sie erhalten damit fundierte Hintergrundinformationen und umsetzbare Praxistipps aus erster Hand.
Themenübersicht
- Gesetzliche Grundlagen der Testamentsvollstreckervergütung
- Die Rolle der Rechtsprechung bei tabellenmäßiger Vergütung
- Von der Rheinischen Tabelle über das AGT-Projekt zu den DNotV-E 2025
- Die neue Berechnungslogik im Detail
- Praktische Fallstricke und Streitfragen
- Einführung in den digitalen Vergütungsrechner
- Zahlreiche Praxisbeispiele mit Rechenwegen
- Muster für konfliktvermeidende Vereinbarungen mit den Erben
Terminübersicht
Teilnehmergebühr
160,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
240,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind