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Update im Statusfeststellungsverfahren

Die „Büchse der Pandora“ 2025 oder ein Rohrkrepierer?

Der § 7a SGB IV wurde zum 01.04.2022 verfahrensrechtlich wirklich grundlegend reformiert und gilt zunächst befristet bis zum 30.06.2027. Das Seminar gibt einen Überblick über die grundlegenden und vielseitigen Complianceansätze zur Absicherung der Geschäftsführung und Auftraggeber für beabsichtigte Auftragsverhältnisse.

Raus aus dem dolus eventualis, rein in den Vertrauensschutz.

Insoweit wurden sinnvolle Werkzeuge für mehr Rechtssicherheit geschaffen. Das „neue“ Verfahren hat es aber definitiv verfahrensrechtlich in sich. Wer die neuen Abläufe unterschätzt, kann und wird durchaus (auch haftungsrechtliche) Überraschungen erleben.

Ohne Spezialwissen kann sich das Prognoseverfahren mitunter zu einem Rohrkrepierer und die Gruppenfeststellung zur Büchse der Pandora entwickeln.

Die Elementarfeststellung

Die Clearingstelle entscheidet „nur noch“ über die sog. Elementarfeststellung: Selbstständig oder Beschäftigter. Das wars´s auch schon. Mit dem Bescheid bzw. dem Gerichtsurteil ist der Jurist in der Regel raus. Und wer darf es sodann richten? Die Steuerkanzlei.

Für eventuelle Nachforderungen und Zeiträume wird keine Entscheidung getroffen. Danach fängt die eigentliche Arbeit mit der Einzugsstelle jedoch an. Der Bescheid der Clearingstelle erging bspw. vor 6 Jahren. Für welchen Zeitraum und für welche Versicherungszweige sind nun Beiträge zu entrichten? Wie verhält es sich mit den Verjährungsfristen? Sind diese nur für 4 Jahre zu entrichten oder doch seit Beginn der nunmehr festgestellten Tätigkeit? Im Einzelfall für 20 Jahre?

Wichtig:
Fallstricke „Vertrauensschutz anlässlich der Prognoseentscheidung und der Gruppenfeststellung“.

„Nach“ der Entscheidung ist „vor“ der Entscheidung. Die Mandanten sind zwingend abzusichern!

Frohlocken können Unternehmer mit kurzfristigem Personaleinsatz. Richtig angepackt, kommt es selten zu einer Beitragserhebung. Doch Vorsicht, die Tücke steckt im Detail. Anlässlich des Seminars blicken wir gemeinsam in die Glaskugel. Handelt es sich vorliegend etwa um eine Sammelaktion für zukünftige Nachforderungen? Es bleibt sehr spannend.

Was ist neu?

1. Zentrale Entscheidung über den Erwerbsstatus
- Beschäftigter oder Selbstständiger
- vor Aufnahme der Tätigkeit

2. Die „Prognoseentscheidung“ oder Rohrkrepierer?
- Rechtssicherheit durch frühzeitige Statusklärung
- Beurteilung des Parteiwillens, Verpflichtung durch „Monatsfrist“
- Wichtig: Die Grundzüge des Vertrauensschutzes
- Risiken für die Beteiligten

3. Die „gutachterliche“ Gruppenfeststellung
- Vereinfachte Statusfeststellung für gleichlautende Auftragsverhältnisse
- Wer ist antragsberechtigt?
- Risiken:
-> Besonderheiten der Beurteilungsgrundlagen
-> Beurteilung Rechtssicherheit/Bindungswirkung
-> Fallstrick: Vertrauensschutz nach Gutachten?
- Die Büchse der Pandora: Mängel in der (versteckten) Dokumentationspflicht eröffnen mehrjährige Nachforderungen
- Beachten Sie die Änderungen in der BVV

4. Statusklärung zu einem Dritten
- Ausweitung der Statusprüfung bei sog. Dreiecksverhältnissen
- Schaffung eines eigenen Antragsrechtes des Einsatzunternehmens (Risiko!?!) oder
- Zwang zur Outung eines Endkunden mit allen Konsequenzen (AÜG; StGB)

5. Verfahrensrechtliche Besonderheiten
- Pro: Interdisziplinäre Kommunikation zwischen Steuerkanzlei-Mandant und Juristen!
- Contra: Sammelaktion für zukünftige Nachforderungen?

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Einladung
Terminübersicht
DI.
25
NOV.
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Klaus Peter Reidt, Fachjournalist, Sachverständiger, Rentenberater
Teilnehmergebühr
160,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
240,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Für Mitglieder und Nichtmitglieder
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DI.
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NOV.
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Klaus Peter Reidt, Fachjournalist, Sachverständiger, Rentenberater