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(Geplante) Steuersatzabsenkung für Restaurationsumsätze ab 01.01.2026
Nachdem es bereits im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag Thema war, liegt nun ein Gesetzesentwurf des BMF für ein Steueränderungsgesetz 2025 vor, in dem eine zeitlich unbegrenzte Steuersatzabsenkung für Restaurationsumsätze mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.ab 01. Januar 2026 vorgesehen ist.
Ziel der Maßnahme ist nach dem Gesetzesentwurf „… die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Durch die dauerhafte Steuersatzsenkung für Speisen in der Gastronomie entfallen zudem Abgrenzungsschwierigkeiten (z. B. bei Cateringleistungen, bei Kita- und Schulessen oder bei der Krankenhausverpflegung), die in der Vergangenheit daraus resultierten, dass Lieferungen von Lebensmitteln mit wesentlichen Dienstleistungselementen dem regulären Umsatzsteuersatz, ohne wesentliche Dienstleistungselemente jedoch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterlagen.“.
Das Webinar stellt die (geplanten) Neuregelung vor und beantwortet praxisbezogen Fragen aus Sicht des Gastronomieunternehmens als auch der Berater und ihrer Mitarbeiter.
Themenübersicht
- Abgrenzung der Restaurationsleistung und von der Lieferung von Lebensmitteln
- Behandlung von Gutscheinen und Vorauszahlungen
- Besonderheiten bei Kombiangeboten (z.B. all-you-can-eat)
- Dauerthema Frühstück bei Hotelübernachtungen
- Wichtiges zur (E-)Rechnungsstellung
Auf der Grundlage des Webinars sollen Unternehmen und Berater in die Lage versetzt werden, die notwendigen Schritte bis zum 1. Januar 2026 intern umzusetzen.
Terminübersicht
Teilnehmergebühr
110,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
165,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind