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BMF-Schreiben vom 15.10.2025 – Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug durch Validierung – sofortiges Handeln erforderlich
Am 15. Oktober 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen ein weiteres Schreiben zur E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze veröffentlicht. Entgegen vieler Erwartungen betont das BMF auch in dieser Fassung erneut die zentrale Bedeutung der Validierung von E-Rechnungen.
Nur Unternehmen, die ihre E-Rechnungen mit einer geeigneten Validierungsanwendung prüfen, können nach Ansicht des BMF eine Gefährdung des Vorsteuerabzugs vermeiden – und genießen im Idealfall sogar Gutglaubensschutz.
Darüber hinaus enthält das Schreiben weitere Klarstellungen zu Rechnungspflichtbestandteilen sowie zu Korrekturen von E-Rechnungen.
Diese Änderungen erfordern sofortiges Handeln von Unternehmen und Steuerabteilungen, um Prozesse rechtssicher zu gestalten.
In nur 45 Minuten erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Anforderungen und Chancen, die das aktuelle BMF-Schreiben mit sich bringt. Der Dozent zeigt praxisnah, wie Sie die Validierung effektiv umsetzen und rechtssicher vom Gutglaubensschutz profitieren können.
Themenübersicht
- Einordnung des neuen BMF-Schreibens
- Validierung und Fehlerdefinition
- Gutglaubensschutz durch zertifizierte Validierung von E-Rechnungen
- Weitere Inhalte und Klarstellungen des BMF-Schreibens
Terminübersicht