Fortbildung und Seminare
LIVE-Online-Seminar
Seminarinhalte
Scheinselbstständigkeit im IT-Bereich oder der Tanz auf dem Pulverfass?
+++ Bitte beachten Sie, dass es sich sich bei dem Veranstaltungstag um einen Feiertag in Sachsen (Buß- und Bettag) handelt. +++
- Plattformarbeit, Crowdworker und die On-Demand-Economy (Vermittlungstätigkeit)
- Back-to-Back-Verträge sowie
- agile Arbeitsmethoden als neuere Form der Projekt- und Arbeitsorganisation
- Auftrag an 1-Personen GmbH als Lösung?
All diese Stichwörter umschreiben nicht ansatzweise den komplexen Bereich der IT-ler. Die Auftragnehmer wollen Selbstständige sein, doch auf deren Willen kommt es anlässlich der Beurteilung nicht an. Die DRV ist durch Kommentierungen gerüstet. Auftraggeber stehen anlässlich der Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) oder im Statusverfahren (§ 7a SGB IV) vor dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“, Sekt-oder-Selters ist die Frage? Beschäftigter oder Selbstständiger?
Die versicherungsrechtliche Beurteilung stellt einen Tanz auf dem Pulverfass dar.
EU-Richtlinie gegen Scheinselbstständigkeit
Fauler Kompromiss oder großer Wurf?
Was verbirgt sich dahinter? Im Prinzip die Beweislastumkehr für Auftraggeber. Diese haben zu beweisen, dass sie eben kein Arbeitgeber sind.
Agile Arbeitsmethoden
Die DRV hat sich bereits in ihrer Zeitschrift summa-summarum 4-2019 mit der neuen Form der digitalen Projekt- und Arbeitsorganisation befasst.
Soweit bisherige Strukturen mit feststehenden Fachabteilungen durch die Digitalisierung aufgelöst und individuelle sich selbstorganisierende Teams bildeten, stellt sich die Frage der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung.
Crowdworking - Cloudworking & Co
Unbekannt ist die sog. Plattformarbeit in Deutschland weder in der Literatur noch in der Judikative. Auch die Politik positionierte sich seit Jahren:
- Bereits das BAG hat einem Crowdworker den Schutz eines Arbeitnehmers zugesprochen
- Das BMAS hat sich ebenfalls mit seinem „Weissbuch - Arbeiten 4.0“ positioniert
- In der Literatur hat Segebrecht eine recht anschauliche Darstellung dieser Erscheinungsformen präsentiert
Das Gerüst für neue Nachforderungen steht bereits und scheint tief verankert.
Fazit Beweislastumkehr
Was dem berechtigten Schutz der Plattformarbeiter dienen soll, wird sich erheblich auf die Solo-Selbstständigen auswirken. Denn die Richtlinie wird sicher nicht auf die Plattformanbieter beschränkt bleiben. Soweit die Beweislastumkehr in nationales Recht umgesetzt ist, ergeben sich enorme Nachforderungen für die betroffenen Mandanten und aufwendige Verfahren.
Das Seminar gibt den Teilnehmern einen Überblick über die unterschiedlichen Erscheinungsformen und rechtlichen Betrachtungen und stellt Praxisfälle und deren Risiken vor. Es dient dazu, die Gefährdungspotentiale zu erkennen und gegenüber dem Mandanten die Hinweis- und Verweisungspflicht auszuüben.
Terminübersicht
Teilnehmergebühr
160,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
240,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind