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Der Dauerbrenner: Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen - Grundlagen und aktuelle Entwicklungen 2025
Die Besteuerung von PV-Anlagen erweist sich weiterhin als echter Dauerbrenner. Durch das Jahressteuergesetz 2024 haben sich ertragsteuerliche Rechtsänderungen ergeben, die weitreichend sind. Durch eine IDW-Stellungnahme können PV-Anlagenkosten ab 2026 – zumindest handelsrechtlich – den Gebäudeherstellungskosten zuzurechnen sein. Auch Liebhabereiprüfungen zur Versagung von Verlusten in 2021 und früheren Jahren nimmt die Finanzverwaltung gegenwärtig verstärkt vor.
Umsatzsteuerlich ergeben sich ebenfalls Neuerungen durch die Einführung der E-Rechnungen bei inländischen B2B-Umsätzen und einer ab 2025 geltenden Neuregelung der Kleinunternehmerschaft. Dies wirkt sich auch auf die PV-Anlagenbetreiber unmittelbar aus. Daneben liegen auch erste Entscheidungen der Finanzgerichte zur neuen PV-Anlagenbesteuerung vor.
In dem Online-Seminar gehen die Referenten praxisnah und anhand von vielen Beispielen vor allem auf die aktuellen ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Entwicklungen ein.
Themenübersicht
I. Steuerfreiheit für bestimmte PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
II. Änderungen durch Jahressteuergesetz 2024
- Anlagenerwerb bis 2024
- Anlagenerwerb ab 2025
- Gefahr: Gewerbliche Infizierung
III. Wer ist persönlich steuerbefreit?
- Einzelbetrieb / Personengesellschaft / KapGes
- Verhältnis: Handelsbilanz / Steuerbilanz
IV. Welche PV-Anlagen sind steuerbefreit?
- Objektbezogene Prüfung bis 2024
- Objektbezogene Prüfung ab 2025
- Besonderheit: PV-Anlagen auf mehreren Gebäuden
- Besonderheit: Wann liegen mehrere Gebäude bzw. ein einheitliches Gebäude vor?
- Gefahr: Nutzungsänderung
V. Persönliche maximal-Fördergrenze von 100 kWp
- Berechnungsgrundsätze
- Freigrenze oder Freibetrag?
- Gefahren aus der Neuregelung durch das JStG 2024
VI. Umfang der Steuerfreiheit
VII. Stromnutzung in einem eigenen (Handwerks-)Betrieb
VIII. Mieterstrom: Steuerfreiheit oder Werbungskosten bei § 21 EStG?
IX. Ausschluss der gewerblichen Infizierung bei § 3 Nr. 72 EStG
- Blick in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
- Ausschluss der gewerblichen Infizierung bei § 3 Nr. 72 EStG
- Gefahr: Neuregelung durch das JStG 2024
X. Weitere Besonderheiten
- Investitionsabzugsbetrag / Sonderabschreibung gem. § 7g EStG und Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 72 EStG
- PV-Anlagenkosten als Gebäudeherstellungskosten?
- Nachlaufende Betriebsausgaben (Blick in die Rechtsprechung)
- Handwerkerleistungen: Verhältnis § 3 Nr. 72 EStG zu §§ 35a bzw. 35c EStG
XI. Weitere Besonderheiten
XII. PV-Anlagen und Umsatzsteuer
- Kurzer Rückblick: Einführung eines Nullsteuersatzes ab 1.1.2023 und Regelungen bis 31.12.2022
- PV-Anlagen und Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG – die Neuregelung des § 19 UStG durch das JStG 2024
- Verpflichtende E-Rechnungen bei Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2025?
- Anzahlungsrechnungen aus 2022 und Schlussrechnungen 2023/2024 für Leistungen in 2022
- Entnahmen von „Altanlagen“ zum „Nullsteuersatz“?
- Die „90%-Grenze“ des BMF und die Folgen für die Anwendungspraxis (Vorsteuerberichtigung/Geschäftsveräußerung im Ganzen?)
- Rechtsfolgen aus dem nachträglichen Erwerb eines Batteriespeichers
- Reparatur von „Altanlagen“ – Vorsteuerabzug
- Welche Leistungen werden durch die Neuregelung erfasst?
-- Installation etc.
-- Miete, Mietkauf und Leasing
-- Auswirkungen von sog. „Cloud“-Lösungen
XIII. Begünstigte Objekte
- Rechtsfolgen aus der 30 kWp-Grenze
- Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und FinVerw zur umsatzsteuerlichen Behandlung von PV-Anlagen
- Ausblick
XIV. Ergänzende Hinweise
- Gewerbesteuerliche Aspekte
- Erbschaftsteuerliche Aspekte
- Bauabzugsteuer
Terminübersicht
Teilnehmergebühr
130,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
195,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind