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Der Dauerbrenner: Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen - Grundlagen und aktuelle Entwicklungen 2025

Die Besteuerung von PV-Anlagen erweist sich weiterhin als echter Dauerbrenner. Durch das Jahressteuergesetz 2024 haben sich ertragsteuerliche Rechtsänderungen ergeben, die weitreichend sind. Durch eine IDW-Stellungnahme können PV-Anlagenkosten ab 2026 – zumindest handelsrechtlich – den Gebäudeherstellungskosten zuzurechnen sein. Auch Liebhabereiprüfungen zur Versagung von Verlusten in 2021 und früheren Jahren nimmt die Finanzverwaltung gegenwärtig verstärkt vor.

Umsatzsteuerlich ergeben sich ebenfalls Neuerungen durch die Einführung der E-Rechnungen bei inländischen B2B-Umsätzen und einer ab 2025 geltenden Neuregelung der Kleinunternehmerschaft. Dies wirkt sich auch auf die PV-Anlagenbetreiber unmittelbar aus. Daneben liegen auch erste Entscheidungen der Finanzgerichte zur neuen PV-Anlagenbesteuerung vor.
In dem Online-Seminar gehen die Referenten praxisnah und anhand von vielen Beispielen vor allem auf die aktuellen ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Entwicklungen ein.

Themenübersicht

I.  Steuerfreiheit für bestimmte PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)

II.  Änderungen durch Jahressteuergesetz 2024
-  Anlagenerwerb bis 2024
-  Anlagenerwerb ab 2025
-  Gefahr: Gewerbliche Infizierung

III. Wer ist persönlich steuerbefreit?
-  Einzelbetrieb / Personengesellschaft / KapGes
-  Verhältnis: Handelsbilanz / Steuerbilanz

IV.  Welche PV-Anlagen sind steuerbefreit?
-  Objektbezogene Prüfung bis 2024
-  Objektbezogene Prüfung ab 2025
-  Besonderheit: PV-Anlagen auf mehreren Gebäuden
-  Besonderheit: Wann liegen mehrere Gebäude bzw. ein einheitliches Gebäude vor?
-  Gefahr: Nutzungsänderung

V.  Persönliche maximal-Fördergrenze von 100 kWp
-  Berechnungsgrundsätze
-  Freigrenze oder Freibetrag?
-  Gefahren aus der Neuregelung durch das JStG 2024

VI.  Umfang der Steuerfreiheit

VII. Stromnutzung in einem eigenen (Handwerks-)Betrieb

VIII. Mieterstrom: Steuerfreiheit oder Werbungskosten bei § 21 EStG?

IX.  Ausschluss der gewerblichen Infizierung bei § 3 Nr. 72 EStG
-  Blick in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
-  Ausschluss der gewerblichen Infizierung bei § 3 Nr. 72 EStG
-  Gefahr: Neuregelung durch das JStG 2024

X.  Weitere Besonderheiten
-  Investitionsabzugsbetrag / Sonderabschreibung gem. § 7g EStG und Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 72 EStG
-  PV-Anlagenkosten als Gebäudeherstellungskosten?
-  Nachlaufende Betriebsausgaben (Blick in die Rechtsprechung)
-  Handwerkerleistungen: Verhältnis § 3 Nr. 72 EStG zu §§ 35a bzw. 35c EStG

XI.  Weitere Besonderheiten

XII. PV-Anlagen und Umsatzsteuer
-  Kurzer Rückblick: Einführung eines Nullsteuersatzes ab 1.1.2023 und Regelungen bis 31.12.2022
-  PV-Anlagen und Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG – die Neuregelung des § 19 UStG durch das JStG 2024
-  Verpflichtende E-Rechnungen bei Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2025?
-  Anzahlungsrechnungen aus 2022 und Schlussrechnungen 2023/2024 für Leistungen in 2022
-  Entnahmen von „Altanlagen“ zum „Nullsteuersatz“?
-  Die „90%-Grenze“ des BMF und die Folgen für die Anwendungspraxis (Vorsteuerberichtigung/Geschäftsveräußerung im Ganzen?)
-  Rechtsfolgen aus dem nachträglichen Erwerb eines Batteriespeichers
-  Reparatur von „Altanlagen“ – Vorsteuerabzug
-  Welche Leistungen werden durch die Neuregelung erfasst?
--  Installation etc.
--  Miete, Mietkauf und Leasing
--  Auswirkungen von sog. „Cloud“-Lösungen

XIII. Begünstigte Objekte
-  Rechtsfolgen aus der 30 kWp-Grenze
-  Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und FinVerw zur umsatzsteuerlichen Behandlung von PV-Anlagen
-  Ausblick

XIV. Ergänzende Hinweise
-  Gewerbesteuerliche Aspekte
-  Erbschaftsteuerliche Aspekte
-  Bauabzugsteuer

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Einladung
Terminübersicht
DI.
14
OKT.
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Live-Online-Seminar
Referenten
Dr. Jörg Grune,
Dipl.-Fw. (FH) Michael Seifert, StB
Teilnehmergebühr
130,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
195,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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