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Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte

Geringfügig entlohnte oder kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer sind in nahezu jedem Unternehmen vertreten und unterliegen besonderen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen. Eine fehlerhafte Beurteilung oder unzureichende Dokumentation kann erhebliche Beitrags- und Steuernachforderungen nach sich ziehen,
die sowohl für Unternehmen als auch für deren Berater mit finanziellen und haftungsrechtlichen Risiken verbunden sind.

Dieses praxisnahe Seminar vermittelt Ihnen umfassendes Fachwissen zur korrekten Einordnung und Abrechnung solcher Beschäftigungen. Sie lernen, welche Kriterien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung gelten, welche steuerlichen Besonderheiten zu beachten sind und welche Meldepflichten bestehen. Zudem wird erläutert, wie Sie potenzielle Fehlerquellen vermeiden und welche Aufzeichnungs- und Nachweispflichten eingehalten werden müssen.

Besonders im Fokus stehen aktuelle gesetzliche Entwicklungen, praxisnahe Fallbeispiele und Tipps zur rechtssicheren Umsetzung. Ziel des Seminars ist es, Ihnen Sicherheit im Umgang mit geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen zu geben, sodass Sie Ihre Mandanten kompetent beraten und finanzielle Risiken minimieren können.

Themenübersicht

I. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Geringfügigkeitsrichtlinie vom 14.12.2023
  •  Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
  •  Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01.01.2025

Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts
  • Monatsgehalt/Festgehalt
  • Schwankende Arbeitsentgelte
  • Einmalzahlungen

Arbeitszeitschwankungen bei verstetigtem Arbeitsentgelt

Berücksichtigung von steuerfreiem Arbeitslohn

Entgelte mit Steuerfreiheit bzw. Pauschalversteuerung

Hauptbeschäftigung und geringfügige Beschäftigungen

Addition mehrerer geringfügigen Beschäftigungen

Unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
  • Neue Beurteilung der Geringfügigkeitsgrenze in Zusammenhang mit den Regelungen der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022

Pauschalbeiträge in der Sozialversicherung

Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsoption (Option-out-Modell)

Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung

Beiträge und Leistungen aus den Umlagekassen

Zahlung der Pauschalabgaben an die Minijobzentrale

Versteuerung einer geringfügigen Beschäftigung

Aufzeichnungspflichten nach der Beitragsverfahrensverordnung und dem Mindestlohngesetz

II. Kurzfristige Beschäftigung

Dauerbeschäftigung oder gelegentliche Beschäftigung

Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung

Grenze von 3 Monaten oder von 70 Arbeitstagen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022 bzw. vom 14.12.2023
  • Ermittlung des Beschäftigungszeitraums
  • Vorbeschäftigungszeiten
  • Rückmeldung der Minijobzentrale zu Vorbeschäftigungszeiten

Erhöhung der Zeitgrenze auf 3 Monate und 90 Arbeitstagen
  • Erntehelfer auf Obst-, Gemüse und Weinbaubetriebe und

Auf Wiederholung ausgelegte Beschäftigungen

Wiederholte Beschäftigung beim selben Arbeitgeber
  • Rechtsprechung des Sozialgerichts Landshut zur wiederholten Beschäftigung

Berufsmäßigkeit prüfen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 14.12.2023

Rechtsprechung des Bayerischen Sozialgerichts zur Prüfung der Berufsmäßigkeit bei ausländischen Arbeitnehmern

Versteuerung einer kurzfristigen Beschäftigung

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Einladung
Terminübersicht
MI.
8
OKT.
09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Markus Stier,
Teilnehmergebühr
240,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
360,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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