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Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte
Geringfügig entlohnte oder kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer sind in nahezu jedem Unternehmen vertreten und unterliegen besonderen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen. Eine fehlerhafte Beurteilung oder unzureichende Dokumentation kann erhebliche Beitrags- und Steuernachforderungen nach sich ziehen,
die sowohl für Unternehmen als auch für deren Berater mit finanziellen und haftungsrechtlichen Risiken verbunden sind.
Dieses praxisnahe Seminar vermittelt Ihnen umfassendes Fachwissen zur korrekten Einordnung und Abrechnung solcher Beschäftigungen. Sie lernen, welche Kriterien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung gelten, welche steuerlichen Besonderheiten zu beachten sind und welche Meldepflichten bestehen. Zudem wird erläutert, wie Sie potenzielle Fehlerquellen vermeiden und welche Aufzeichnungs- und Nachweispflichten eingehalten werden müssen.
Besonders im Fokus stehen aktuelle gesetzliche Entwicklungen, praxisnahe Fallbeispiele und Tipps zur rechtssicheren Umsetzung. Ziel des Seminars ist es, Ihnen Sicherheit im Umgang mit geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen zu geben, sodass Sie Ihre Mandanten kompetent beraten und finanzielle Risiken minimieren können.
Themenübersicht
I. Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Geringfügigkeitsrichtlinie vom 14.12.2023
- Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 01.01.2025
Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts
- Monatsgehalt/Festgehalt
- Schwankende Arbeitsentgelte
- Einmalzahlungen
Arbeitszeitschwankungen bei verstetigtem Arbeitsentgelt
Berücksichtigung von steuerfreiem Arbeitslohn
Entgelte mit Steuerfreiheit bzw. Pauschalversteuerung
Hauptbeschäftigung und geringfügige Beschäftigungen
Addition mehrerer geringfügigen Beschäftigungen
Unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
- Neue Beurteilung der Geringfügigkeitsgrenze in Zusammenhang mit den Regelungen der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022
Pauschalbeiträge in der Sozialversicherung
Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsoption (Option-out-Modell)
Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
Beiträge und Leistungen aus den Umlagekassen
Zahlung der Pauschalabgaben an die Minijobzentrale
Versteuerung einer geringfügigen Beschäftigung
Aufzeichnungspflichten nach der Beitragsverfahrensverordnung und dem Mindestlohngesetz
II. Kurzfristige Beschäftigung
Dauerbeschäftigung oder gelegentliche Beschäftigung
Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung
Grenze von 3 Monaten oder von 70 Arbeitstagen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022 bzw. vom 14.12.2023
- Ermittlung des Beschäftigungszeitraums
- Vorbeschäftigungszeiten
- Rückmeldung der Minijobzentrale zu Vorbeschäftigungszeiten
Erhöhung der Zeitgrenze auf 3 Monate und 90 Arbeitstagen
- Erntehelfer auf Obst-, Gemüse und Weinbaubetriebe und
Auf Wiederholung ausgelegte Beschäftigungen
Wiederholte Beschäftigung beim selben Arbeitgeber
- Rechtsprechung des Sozialgerichts Landshut zur wiederholten Beschäftigung
Berufsmäßigkeit prüfen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 14.12.2023
Rechtsprechung des Bayerischen Sozialgerichts zur Prüfung der Berufsmäßigkeit bei ausländischen Arbeitnehmern
Versteuerung einer kurzfristigen Beschäftigung