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Feststellen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung

2024 gab es mehr als 6 Million Minijobber. Nach Auswertungen durch die DRV wurden bei Betriebsprüfungen mehr als 20 Prozent der geprüften Fälle beanstandet.

Die häufigsten Fehler stellte die DRV zu folgenden Bereichen fest: Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts; Zulässiges 2-maliges-Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze; Arbeitszeiterfassung und Urlaubsgewährung. In den vergangenen Jahren gab es folgende Schlagzeilen: Nachzahlungen für den FC Bayern - Ermittlungen auch gegen weitere Klubs. Der FC Bayern München muss wegen jahrelang nicht gezahlter Beiträge 200.000 Euro plus 45.500 Euro Säumniszuschläge nachzahlen.

Seit 01.10.2022 darf man den Grenzwert von 556,00 Euro in bis zu zwei Kalendermonaten (vorher drei) innerhalb eines Zeitjahres überschreiten.

Wichtig ist, dass es sich um ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten handelt.

Damit Ihnen dies nicht passieren kann, zeigt Ihnen der Referent die Besonderheiten bei Minijobbern auf und gibt Ihnen auch gezielte Hinweise für Ihre tägliche Praxis.

Themenübersicht

I. Arbeitsrecht für Minijobber
- Mindestlohn, Entgeltfortzahlung, Urlaubsansprüche usw.
 
II. Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts
- Hinweis auf die aktuelle Geringfügigkeits-Richtlinie
- Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung 
- § 14 SGB IV (Arbeitsentgelt)
- Laufendes Arbeitsentgelt
- Regelmäßige Einmalzahlung / Unregelmäßige Einmalzahlung
- Beispiele
 
III. Überschreiten der Entgeltgrenze
- Zulässiges Überschreiten
- Unzulässiges Überschreiten

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Einladung
Terminübersicht
MO.
6
OKT.
09:00 Uhr - 12:15 Uhr
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Referent
Bernd Dondrup,
Teilnehmergebühr
160,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
240,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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