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Frist für 2023 verpasst – Zwischen Zwangsgeld und Selbstanzeige

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2023 ist seit dem 2. Juni 2025 abgelaufen – und viele Kanzleien sehen sich nun mit Zwangsgeldandrohungen und Festsetzungen durch das Finanzamt konfrontiert. Doch was tun, wenn die Frist nicht eingehalten wurde – und gleichzeitig steuerlich relevante Angaben fehlen, die womöglich strafrechtlich relevant sein könnten?

Das Seminar zeigt auf, wie Berater sicher zwischen Zwangsgeldverfahren und der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige navigieren. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Fristversäumnissen, drohenden Vollstreckungsmaßnahmen und steuerstrafrechtlichen Risiken.

Themenübersicht

- Überblick über Zwangsmittel nach der AO

- Ablauf von Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds

- Rechtsmittel und Strategien zur Beendigung des Zwangsverfahrens

- Schnittstelle zum Steuerstrafrecht: Wann droht Strafbarkeit?

- Selbstanzeige statt Zwangsgeld – geht das?

- Praxistipps für Beraterinnen und Berater zur Haftungsvermeidung

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Einladung
Terminübersicht
MI.
1
OKT.
09:00 Uhr - 10:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Maximilian Krämer LL. M., RA, FAStR, Zert. Berater im Steuerstrafrecht
Teilnehmergebühr
110,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
165,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
Terminübersicht
MI.
1
OKT.
09:00 Uhr - 10:30 Uhr
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Referent
Maximilian Krämer LL. M., RA, FAStR, Zert. Berater im Steuerstrafrecht