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Die neue Offenbarungspflicht nach § 153 Abs. 4 AO
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 hat der Gesetzgeber §?153 AO grundlegend um Anzeige- und Berichtigungspflichten erweitert: Der neue Absatz?4 verpflichtet Steuerpflichtige – insbesondere GmbH-Geschäftsführer – dazu, Prüfungsfeststellungen aus Betriebsprüfungen, die in einem bestandskräftigen Bescheid umgesetzt wurden, auch für andere Veranlagungszeiträume offenzulegen.
Die neuen Vorgaben sollen den Prüfungsprozess beschleunigen, bringen jedoch erhebliche Praxisherausforderungen mit sich – etwa unklare Begrifflichkeiten, den Zeitpunkt der Bestandskraft und das Spannungsfeld zwischen §?153 Abs.?1 und Abs.?4 AO. Die neue Regelung ist nicht frei von Widersprüchen und wird die Praxis in der nächsten Zeit sicherlich vor Anwendungsprobleme stellen.
Das Seminar richtet sich an Berater, die ihre Mandanten rechtssicher durch diese neue Verpflichtung navigieren möchten – mit Blick auf steuerliche Risiken, haftungsrelevante Konstellationen und mögliche strafrechtliche Folgen.
Themenübersicht
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Gesetzesziel und Einordnung
- Anwendungszeitraum und Systematik des § 153 Abs. 4 AO
- Abgrenzung zu § 153 Abs. 1 AO: Wann beginnt die Pflicht zur Berichtigung?
- Voraussetzungen der Anwendung: bestandskräftiger Bescheid + Auswirkungen auf andere Erklärungen
- Unklare Begriffe und praxisrelevante Abgrenzungen
- Steuerstrafrechtliche Risiken und Folgen bei Nichtbeachtung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO)
- Aktuelle Empfehlungen für Beratungssituationen und Abschluss von Außenprüfungen
Terminübersicht
Teilnehmergebühr
90,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
135,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind