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Steuerliche Korrekturerklärungen Unternehmen und Individuen

Wie vermeidet man strafrechtliche Sanktionen?

Kaum ein Bereich im Steuerstrafrecht erlebt zur Zeit eine solche Renaissance wie der Bereich der Korrekturerklärungen, die von den Finanzbehörden selbstverständlich erwartet werden für zukünftige Zeiträume (z. B. bei Aufdeckung von Themen in einer BP). Das Unterlassen des § 153 AO führt zu einem eigenen Steuerdelikt und § 153 Abs. 4 AO vervollständigt die komplexe Lage. Beleuchtet man dann noch § 398a AO werden die Haftungsszenarien fast unübersehbar. Die Lage kann bei Individuen anders sein als in Unternehmensstrukturen (z. B. § 371 Abs. 2a AO).

Der Workshop soll Ihnen praxisnah am praktischen Fall ein Wegweiser für den Alltag sein.

Themenübersicht

Einleitung

Handlungsoptionen vor Tatentdeckung
- Begriff der Tatentdeckung und Relevanz
- Möglichkeiten bei vorsätzlicher Falscherklärung/Unterlassung vor Veranlagung
- Möglichkeiten bei vorsätzlicher Falscherklärung/Unterlassung nach Veranlagung
-- § 371 AO
-- § 398a AO
- Möglichkeiten bei leichtfertiger Falscherklärung/Unterlassung
- Möglichkeiten bei fahrlässiger Falscherklärung/Unterlassung
-- Abgrenzung § 371 AO
-- § 153 AO

Handlungsoptionen nach Tatentdeckung
- Ermittlungen - Einleitung – Anfangsverdacht
- Ziele
- Spannungsfeld Steuerstraf- und Besteuerungsverfahren

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Einladung
Terminübersicht
DO.
18
SEP.
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dr. Jens Bosbach,
Teilnehmergebühr
160,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
240,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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Dr. Jens Bosbach,