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Besteuerung der Berufsverbände

Die Betreuung von Verbänden ist ein stetig wachsendes Feld der Beratungs­praxis. Die Besteuerung der Berufsverbände hat wesentliche Besonderheiten gegenüber dem Gemeinnützigkeitsrecht.

Dieses Webinar gibt einen Überblick über die wichtigsten Besteuerungs­- und Praxisfragen. Im Fokus stehen u.a. die Abgrenzung der steuerlichen Sphären, die steuerliche Behandlung der Beiträge sowie Fragestellungen zu wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Ausgliederungen und zur Umsatzsteuer. Der Referent stellt anhand von Praxisbeispielen die typi­schen Problemfelder vor.

Themenübersicht

I. Satzung und Erscheinungsformen
1. Rechtsformen
2. Unselbstständige Einrichtungen und Untergliederungen
3. Vereinsrechtliche Probleme
4. Vergütung der Verbandsorgane

II. Steuerbegünstigung als Berufsverband
1. Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG
2. Systematik der Besteuerung
3. Abgrenzung zum gemeinnützigen Verband, Unterschiede in der Besteuerung
5. Schädliche wirtschaftliche Betätigungen? / Aktuelle Rechtsprechung

III. Laufende Ertragsbesteuerung
1. Abgrenzung ideeller Bereich - Vermögensverwaltung / - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
2. Steuerfragen bei Veranstaltungen
3. Vermietung und Verpachtung
4. Praxisprobleme bei Verlusten
5. Kapitalertragsteuer

IV. Spenden und Sponsoring
1. Schädliche Gegenleistungen, Abgrenzungsfragen
2. Ertragsteuerliche Behandlung
3. Umsatzsteuer

V. Steuerliche Behandlung der Mitgliedsbeiträge
1. Echte und unechte Beiträge
2. Umsatzsteuer - aktuelles BFH-Urteil

VI. Tochtergesellschaften
1. Ausgliederung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben - Vor- und Nachteile
2. Praxisbeispiele Fortbildungs-GmbH
3. Typische steuerliche Streitfälle
4. Verdeckte Gewinnausschüttungen

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Einladung
Terminübersicht
FR.
12
SEP.
10:00 Uhr - 13:00 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dr. Joerg Alvermann, RA FA f. StR
Teilnehmergebühr
160,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
240,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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Dr. Joerg Alvermann, RA FA f. StR