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Wechsel der Gewinnermittlungsart

Das Seminar baut auf Grundkenntnissen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und zur Bilanzierung auf und behandelt den steuersystematischen Weg des Wechsels zwischen diesen beiden Gewinnermittlungsarten. Anhand vieler praxisorientierter Beispiele erhalten Sie einen systematischen Überblick über den Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung sowie den Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR.

Einnahmen-Überschuss-Rechner müssen zum Bestandsvergleich wechseln, wenn sich während ihrer unternehmerischen Tätigkeit die Verhältnisse dahin gehend ändern, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Buchführungspflicht erfüllt werden. Während bei der EÜR das Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt, gilt beim Betriebsvermögensvergleich das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, demgemäß für jedes Wirtschaftsjahr durch Erfassung von Forderungen, Warenbeständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen und Wertberichtigungen das wirtschaftlich erzielte Ergebnis ermittelt wird.

Ein Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜR kommt in Betracht, wenn für Steuerpflichtige die gesetzliche Buchführungspflicht wegfällt oder sie bisher freiwillig Bücher führen und Jahresabschlüsse machen, aber künftig ihren Gewinn nach der vereinfachten Gewinnermittlung i. S. des § 4 Abs. 3 EStG ermitteln möchten.

Themenübersicht

1. Überblick, Anlässe und grundsätzliches Verständnis

2. Von der EÜR zur Bilanzierung fallorientiert

3. Von der Bilanzierung zur EÜR fallorientiert

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Einladung
Terminübersicht
DO.
21
AUG.
10:00 Uhr - 13:00 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Dipl.-Kfm. Mathias Alm,
Teilnehmergebühr
160,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
240,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind
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10:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Dipl.-Kfm. Mathias Alm,