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Grunderwerbsteuerreform beim Erwerb von Anteilen an KapG – Der Nebel lichtet sich!
Zum 1.7.2021 ist die seit Jahren betriebene Verschärfung der grunderwerbsteuerlichen share deal-Vorschriften in Kraft getreten. Das Kernstück der Reform dürfte die Einführung von § 1 Abs. 2b GrEStG sein. Sie führt erstmalig dazu, dass auch bei Kapitalgesellschaften nicht nur die Anteilsvereinigung in einer Hand von mehr als 90%, sondern auch die bloße Anteilsübertragung von mehr als 90% steuerbar ist.
Die Frage der Zurechnung von Grundstücken führt in der Praxis immer noch zu großer Unsicherheit. Die aktuellen Entwicklungen und die Folgen der unterschiedlichen Auffassungen werden ausführlich dargestellt, dabei wird auch auf die Neuregelung durch das JStG 2024 und deren Folgen für die Praxis eingegangen. Außerdem wird das Signing/closing-Thema vorgestellt und es wird aufgezeigt welche Vorgaben der Gesetzgeber fordert, um eine doppelte Grunderwerbsteuer zu vermeiden.
Die Finanzverwaltung hatte Gleichlautende Erlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2b GrEStG am 10.05.2022 mit teilweise sehr überraschenden und verschärfenden Regelungen veröffentlicht, die durch die zwischenzeitlichen Entwicklungen teilweise ergänzt bzw. weiterentwickelt wurden.
Auch die Fragen der ordnungsgemäßen Anzeige und der massiven Folgen einer verspäteten oder unterlassenen Anzeige hinsichtlich Verspätungszuschlägen und dem Vorwurf einer versuchten leichtfertigen Steuerverkürzung werden beleuchtet.
Die Darstellung wird ergänzt um diverse Anwendungsbeispiele, die schon die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen.
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