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Neue Meldeverpflichtung zur Berücksichtigung der Kinder in der Pflegeversicherung

Dieses neue und informative Seminar beschäftigt sich mit den bevorstehenden Änderungen im Bereich der Sozialversicherung.

Zum 1. Juli 2025 wird ein neues Meldeverfahren eingeführt, das die Berücksichtigung von Kindern bei der Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung zum Ziel hat.

Erfahren Sie, warum diese Änderungen notwendig sind und welche Auswirkungen sie auf die Beitragsberechnung haben. Wir erläutern die neuen Pflichten, die Arbeitgeber im
Rahmen des Meldeverfahrens beachten müssen. Lernen Sie, wie die Rückmeldungen zu den Meldungen der Arbeitgeber erfolgen und welche Informationen wichtig sind.

Wir geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie mit möglichen Differenzen umgehen können und welche Schritte zu unternehmen sind.

Themenübersicht

1.     Hintergrund der Neuregelung
 
2.     Neue Meldeverpflichtung des Arbeitgebers
 
3.     Rückmeldung auf die Arbeitgebermeldung
 
4.     Umgang mit Differenzen?

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Einladung
Terminübersicht
DO.
5
JUNI
14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Live-Online-Seminar
Referent
Michael Schulz, Krankenkassenbetriebswirt, Dozent, Fachautor
Teilnehmergebühr
110,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
165,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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14:00 Uhr - 15:30 Uhr
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Referent
Michael Schulz, Krankenkassenbetriebswirt, Dozent, Fachautor