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Geldwäschegesetz - Rechte und Pflichten für Steuerberater

Während Steuerberater:innen als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz mittlerweile eine gewisse Routine in der Erfüllung der bisherigen Vorgaben nach dem Geldwäschegesetz implementiert zu haben scheinen, schreitet die Politik weiter voran. Am 9.7.2024 ist das neue Geldwäschepaket der EU in Kraft getreten. Mit dem Paket stehen bis spätestens 2027 einige Änderungen im legislativen Rahmen der Geldwäscheprävention an: Eine neue Geldwäsche-Verordnung der EU sowie die 6. EU-Geldwäscherichtlinie. Bereits in 2025 soll zudem die neue EU-Geldwäschebehörde (AMLA) ihre operative Tätigkeit aufnehmen.

Unabhängig hiervon gibt es weitere Entwicklungen: Am 18.4.2024 hat das BMF den Entwurf einer Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV) vorgelegt. Am 20.1.2025 wurde eine Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien verkündet. Am 6.11.2024 veröffentlichte die FIU ihren Jahresbericht 2023. Erstmals seit 2008 war das Gesamtaufkommen der Geldwäscheverdachtsmeldungen rückläufig. Die FIU führt dies auf ein „besseres Verständnis hinsichtlich der Meldungsqualität“ zurück. 
Themenübersicht

Das Seminar bringt Steuerberater:innen auf den aktuellen Stand, insbesondere zu folgenden Themen:

I. Meldepflichten (§§ 43 und 23a GwG)
- Erkenntnisse aus dem FIU-Bericht
- Einzelheiten zum Meldeprivileg für Steuerberater

II. Aktuelle Themen rund um das Identifizieren von Mandanten

III. Überprüfung der Einhaltung der Geldwäschepflichten durch die Steuerberaterkammer: Praktische Hinweise, insbesondere zur Risikoanalyse und zur Identifizierung

IV. Anstehende Veränderungen in der Geldwäscheprävention durch das EU-Geldwäschepaket
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FR.
23
MAI
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
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Dr. Peter Talaska, RA
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130,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
195,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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