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Seminarinhalte
Beschäftigung von Studenten/Praktikanten/Rentnern
Beschäftigungsverhältnisse, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten - und Arbeitslosenversicherung. Ausnahmen stellen z.B. Rentner, Studenten und Praktikanten dar. Sie können je nach Ausgangslage in einem oder mehreren der Sozialversicherungszweige versicherungsfrei sein.
Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erläutert Ihnen der Referent im Rahmen dieses Seminars. Rentner, Studenten und Praktikanten können auch einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, deshalb stellt Ihnen der Referent die aktuellen Grundsätze für eine geringfügige Beschäftigung ebenfalls kurz vor.
Themenübersicht
Beschäftigung von Rentnern
- Grundsätzliches
- Auswirkungen in der Kranken- und Pflegeversicherung
- Auswirkungen in der Rentenversicherung
o Bedeutung der Rentenart
- Auswirkungen in der Arbeitslosenversicherung
o Beitragsanteil des Arbeitgebers
- Teilrente und Sozialversicherung
Beschäftigung von Studenten / Praktikanten
- Grundzüge der geringfügigen Beschäftigung
- Versicherungsrecht Werkstudenten
- Beitragsrecht Werkstudenten
- Versicherungsrecht Praktikanten
- Beitragsrecht Praktikanten
- Melderecht Praktikanten
- Besonderheiten