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Die neue E-Rechnung in der Umsatzsteuer
Ab 2025 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle B2B-Leistungen verpflichtend, soweit der leistende Unternehmer und der leistungsempfangende Unternehmer im Inland ansässig sind. Dabei sind elektronische Rechnungen nur noch Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und verarbeitet wird – „PDF-Rechnungen“, die per Mail übertragen werden, stellen keine solche Rechnungen dar.
Flankiert werden die Regelungen durch Übergangsvorschriften, die den Übergang für die Praxis begleiten sollen. Allerdings sind sie nur auf die Ausstellung der neuen E-Rechnung, nicht aber auf den Empfang der Rechnung ausgerichtet. Damit müssen ab dem 01.01.2025 alle Unternehmer in der Lage sein, solche neuen E-Rechnungen zu empfangen, zu lesen, zu archivieren und zu verarbeiten. Dies betrifft nicht nur „große“ Unternehmer, sondern alle Unternehmer, vom Kleinunternehmer, über nur steuerfreie Leistungen ausführende Unternehmer bis hin zu den großen Unternehmern in der Praxis.
Das Seminar zeigt die Regelungen auf, die für die neue E-Rechnungen gelten und die insbesondere auch bei kleineren Unternehmen notwendigen Schritte der Vorbereitung.
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