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Die Entsorgung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (2 x 1/2 Tag)

Das Seminar wird als Pflichtfortbildung für den Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) mit 3,5 Stunden anerkannt.

In der Praxis sind den Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften in der Vergangenheit vielfach Pensionszusagen erteilt worden. Dies erweist sich heute leider als störend insbesondere bei der Unternehmensveräußerung aber auch in Krisen- oder Liquidationsfällen. Im Einzelfall kann die ganz oder teilweise „Entsorgung“ von Pensionszusagen für den GesGF geboten sein. Gefahren bestehen hier sowohl unter dem Gesichtspunkt der verdeckten Gewinnausschüttung als auch in Bezug auf den Zufluss von fiktivem Arbeitslohn. Probleme bestehen auch, wenn der GesGF bei Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten will. Hier gibt es aber evtl. Ausweichgestaltungen. Erhebliche Steuerrisiken bedeuten ferner die von der BFH-Rechtsprechung bestätigten verdeckten Gewinnausschüttungen durch Pensionsabfindungen vor Eintritt des Versorgungsfalls, und zwar auch bei einer Anteilsveräußerung. Die entsprechenden Steuerfolgen sind merkwürdig und umstritten. Ebenso können sich inzwischen nach verschärfender Verwaltungsauffassung neue Streitigkeiten mit den Finanzbehörden über die Steuerfolgen aus der Höhe einer (vereinbarten) Kapitalisierung von Pensionsansprüchen nach Eintritt des Versorgungsfalls ergeben. Dies kann bei einer Kapitalisierung selbst in Altfällen ggf. zu einem fiktiven Lohnzufluss führen. Das Seminar will die Probleme aufzeigen und Hilfen zu ihrer Vermeidung geben. Es bietet eine Vielzahl von praxisrelevanten Gestaltungshinweisen.

*Die Teilnahme an diesem Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater FB Restrukt. und Unternehmensplanung (DStV e.V.) von 3,5 Zeitstunden geeignet.


Themenübersicht

I. „Entsorgung“ von Pensionszusagen mit Gestaltungshinweisen           
Verzicht auf eine Pensionsanwartschaft (einschl. Besserungsschein), Rangrücktritt für eine Pensionsverpflichtung, Widerruf der Pensionszusage in der Krise, Einfrierung von Pensionsansprüchen, Verzicht oder Beschränkung der Berufsunfähigkeitsrente bzw. Hinterbliebenenversorgung, Abfindung für eine Pensionsanwartschaft vor und nach Erreichen der Altersgrenze bzw. in späteren Jahren einschl. der neuen verschärfenden Verwaltungspraxis zur Höhe der Kapitalabfindung, Asset deal als Alternativlösung, Übertragung einer Pensionszusage auf einen Pensionsfonds, Übertragung auf eine Schwestergesellschaft, Übertragung der Pensionsverpflichtung beim Arbeitgeberwechsel,  
Übertragung von Pensionsverpflichtungen in Liquidationsfällen vor und nach Eintritt des Versorgungsfalls, Ausscheiden bei verfallbarer Anwartschaft, Gefährliche Steuerfolgen bei einer Ausgliederung der Pensionsverpflichtung auf eine Unterstützungskasse 

II. BMF-Schreiben zur Altersgrenze bei Pensionszusagen an beherrschende GesGF   
Maßgebliches Pensionsalter für die Pensionsrückstellung nach § 6 a EStG, Steuerliche Anerkennung zur Vermeidung einer vGA, Übergangsregelung für Altfälle        

III. Sonstige Praxisgefahren zu Pensionszusagen   
Steuergefahren für Pensionszusagen infolge Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Pensionsalters und ihre Vermeidung, Überversorgung einschl. Steuerfolgen aus der Absenkung eines Festgehalts, Umstellung einer bisherigen Pensionszusage in eine wertgleiche beitragsorientierte Pensionszusage, Umstellung der rentenförmigen Pensionszusage auf eine Kapitalzusage  

IV. Behandlung von Pensionszusagen bei Umwandlung der GmbH
in eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen (neues BFH-Urteil!)

V.  Verfassungswidrigkeit des Steuerzinssatzes von 6 % für die 
Berechnung der Pensionsrückstellung nach § 6a EStG?

VI. Interessante Rechtsprechung zu Pensionszusagen an GesGF
Notwendigkeit einer Erdienbarkeit auch bei Pensionszusagen durch Entgeltsumwandlung?, Vorsicht bei Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Unterstützungskassen, Abfindungsklausel und Eindeutigkeitsgebot des § 6a EStG/schädlicher Vorbehalt, Keine vGA durch Auslagerung von Pensionsverpflichtungen an GesGF mit Zuzahlungen, Angemessene Verzinsung des Versorgungskapitals von Pensionszusagen, Neues zur Erdienbarkeit von Pensionszusagen

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