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Ordnungsgemäße Kassenführung 2024 - Gefahr von Schätzungen aufgrund fehlender Kasseneinzeldaten

Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist Grundvoraussetzung und Bestandteil einer ordnungsgemäßen Buchführung. Dazu gehören insbesondere auch die Kasseneinzeldaten und die Kassen-„Verfahrensdokumentation“. Die Ordnungsmäßigkeit wird auch weiterhin im Rahmen von Betriebsprüfungen und Kassennachschauen zu Problemen führen.

Aktuell ist festzustellen, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen bei bargeldintensiven Betrieben immer wieder die Kasseneinzeldaten fehlen, was teilweise zu enormen Hinzuschätzungen führen kann.

Neben den Grundsätzen des Kassengesetzes und den Schreiben zur „Einzelaufzeichnungsverpflichtung“ und zur „Kassennachschau“ werden auch die Entwicklungen der Nichtbeanstandungsregelung, die aktualisierte Kassensicherungsverordnung und mögliche Schätzungsszenarien detailliert und praxisnah besprochen.

Themenübersicht

- Detailwissen zu Kasseneinzeldaten, Prüfungsschwerpunkten und Lösungen

- Einrichtungs- und Programmierprotokolle, Verfahrensdokumentation

- Aktuelles Schreiben zu elektronischen Einzeldaten vom 30.06.2023

- Meldeverpflichtung 2024!

- Die aktuelle Kassensicherungsverordnung

- Aktuelle Urteile zur Kassenführung und Betriebsprüfung

- Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, Übergangsregelungen, Auswirkungen auf Kassensysteme ab 2020/2023

- BMF-Schreiben zur digitalen Kasse (§ 146a AO), zur Kassennachschau und zur Einzelaufzeichnungsverpflichtung


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09:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Dipl.-Fw. Mirko Kampschulte,
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