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Seminarinhalte
Beiträge zur Sozialversicherung – Grundlagen
Beitragsermittlung und -tragung, Berechnungsfaktoren sowie die korrekte Zuordnung von Arbeitsentgelt
Die Anforderungen an Berechnung der Gesamtsozialversicherungsbeitrage nimmt in der Entgeltberechnung einen hohen Stellenwert ein und wird zudem stets komplexer. Einerseits müssen Beitragsnachweise und Beitragszahlungen im laufenden Kalendermonat an die zuständige Einzugsstelle fristgerecht übermittelt werden, anderseits bedarf es Kenntnisse über die korrekte Zuordnung von Arbeitsentgelten und Beitragszeiten der einzelnen Beschäftigten.
Es gilt folglich die Beiträge zur Sozialversicherung anhand des sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelts zu ermitteln und Abweichungen aus dem Tagesgeschäft zeitnah zu berichtigen, um Nachforderungen aus Betriebsprüfungen sowie Mahngebühren und Säumniszuschläge der Einzugsstellen zu vermeiden. Ferner gilt es die Beitragsberechnung anhand der Beitragsfaktoren, wie zum Beispiel der Beitragssätze und Beitragszeiträume, nachzuvollziehen.
In diesem Webinar erhalten Sie kompakt und praxisnah einen Überblick über die Grundlagen der Beitragsberechnung und -abführung, welche für die tägliche Entgeltabrechnung unerlässlich sind.
Themenübersicht
Grundsätze des Beitragsabführung der Sozialversicherung (Beitragsnachweis, Beitragsschätzung, Fälligkeiten)
Beitragstragung und Haftung des Arbeitgebers
Grundlagen der Beitragsberechnung (Beitragssätze in der Sozialversicherung, Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung sowie Berücksichtigung von Beitragsbemessungsgrenzen)
Arbeitsentgelt als Berechnungsgrundlage, Besonderheiten bei steuerfreien und zusätzlichen Entgeltbestandteilen
Unterscheidung von laufenden und einmalig gezahlten Arbeitsentgelten
Berücksichtigungsfähige Beitragszeiten (beitragsfreie Zeiträume und Sozialversicherungstage)
Hinweis auf Übergangsbereich und Minijobs
Terminübersicht
Teilnehmergebühr
100,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
150,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind