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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung §4 (3) EStG

Das Einkommensteuerrecht kennt neben der Bilanzierung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG als Gewinnermittlungsart. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler schätzen diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung.

Besonderheit dieser Gewinnermittlungsmethode ist das sog. Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG: nur die Einnahmen bzw. Ausgaben sind zu berücksichtigen, die in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. gezahlt wurden.

Das Zufluss-/Abflussprinzip wird allerdings durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen durchbrochen, die sich teils aus dem Gesetz selbst, teils aus der Rechtsprechung sowie aus den Verwaltungsanweisungen ergeben.

Dieses Seminar gibt einen Überblick darüber, wer von der Einnahmen-Überschussrechnung Gebrauch machen darf, welche Konsequenzen sie hat, wie sie im Einzelnen funktioniert und auf welche Besonderheiten zu achten ist.

Anhand vieler praxisorientierter Beispiele gewinnen Sie einen systematischen Überblick über das Rechtsgebiet.

Themenübersicht

Folgende Themen werden angesprochen:

Praxisfragen rund um die Einnahme-Überschuss-Rechnung und die Anlage EÜR

  •  Photovoltaikanlagen
  •  Umsatzsteuer und Vorsteuer
  •  BMF vom 22.02.2022 für Computerhardware und Software
  •  Forderungen und Verbindlichkeiten
  •  Umlaufvermögen
  •  AK/HK für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
  •  Durchlaufende Posten
  •  Entnahmen, Einlagen
  •  Anzahlungen
  •  Wechsel der Gewinnermittlungsart
  •  Neues zur 10 Tages -Regel
  •  Anlage EÜR 2023
  •  Darlehen
  • Einübung anhand praktischer Fälle und Lösungen

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Einladung
Terminübersicht
DI.
23
JULI
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
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Referent
Thomas Wiegmann, Dipl.-Fw., Steuerberater
Teilnehmergebühr
150,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
225,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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