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Neue Abzugsvoraussetzungen zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Tagespauschale – Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung vom 15.08.2023

Aufgrund der Corona-Pandemie hat das mobile Arbeiten im Homeoffice deutlich zugenommen. Diese Entwicklung hält nach wie vor an, weshalb immer mehr Steuerbürger Aufwendungen in diesem Zusammenhang geltend machen.

Der Trend hin zum mobilen Arbeiten hat die Bundesregierung offenbar veranlasst, die Abzugsvoraussetzungen des häuslichen Arbeitszimmers neu zu regeln. Auch die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale (zukünftig Tagespauschale) hat ein neues Gesicht bekommen. Es wurde nicht nur der Höchstbetrag angepasst, auch die Anspruchsvoraussetzungen haben sich geändert. Die gesetzliche Änderung löst in der Praxis einen hohen Beratungsbedarf aus, da viele Mandanten inzwischen zumindest zeitweise im Homeoffice arbeiten.

Die Neuregelungen zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Tagespauschale finden ab 01.01.2023 Anwendung und bringen umfangreiche Änderungen mit sich. Zum Beispiel können Lehrer in der Regel ihre Aufwendungen zukünftig nicht mehr im Rahmen des häuslichen Arbeitszimmers geltend machen, stattdessen erfolgt eine Berücksichtigung durch die Tagespauschale.

Mit Schreiben vom 15.08.2023 hat auch die Finanzverwaltung zur gesetzlichen Neuregelung Stellung genommen und einige Vereinfachungsregelungen ermöglicht.

Erfahren Sie in diesem Webinar alle wesentlichen Informationen zur Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und zur Tagespauschale auch vor dem Hintergrund des neuen BMF-Schreibens. Die Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage werden anhand von zahlreichen Praxisbeispielen dargestellt und veranschaulicht.
Themenübersicht

Häusliches Arbeitszimmer
o  Vergleich zur bisherigen Rechtslage
o  Abzugsvoraussetzungen
o  neuer Pauschalbetrag (Nachweisvereinfachung)
o  Erforderlichkeit des Arbeitszimmers
o  Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes
o  Doppelnutzung eines Arbeitszimmers
o  Vereinfachungsregelungen der Finanzverwaltung
 
Tagespauschale / Homeoffice-Pauschale
o  Vergleich zur bisherigen Rechtslage
o  neue erweiterte Anspruchsvoraussetzungen
o  Tagespauschale neben der Entfernungspauschale
o  neuer Höchstbetrag
o  Vereinfachungsregelungen der Finanzverwaltung
 
Terminübersicht
FR.
14
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09:00 Uhr - 10:30 Uhr
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Dipl.-Fw. Daniel Heidemann,
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100,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
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