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Minijobs im Lohn

138! Seiten Geringfügigkeits-Richtlinie, um der Praxis die Sicht der Verwaltung zur geringfügigen Beschäftigung darzustellen. Wieviel Zeit können Sie investieren, um all das durchzuarbeiten?

Der Mindestlohn wurde zum 01.01.2024 angehoben, damit stieg auch die Geringfügigkeitsgrenze– auf 538 €!

In diesem Seminar bekommen Sie das Wesentliche daraus zur rechtssicheren Abrechnung von Minijobbern im Lohn komprimiert und praxisnah mit vielen Beispielen dargestellt. In nur 2 Stunden bekommen Sie genau das, was Sie auch wirklich in der täglichen Praxis brauchen.

So sparen Sie viel Zeit für eigene Recherchen und können sich sicher sein, Ihre Minijobber auch rechtssicher abrechnen zu können. Sie bekommen Gelegenheit, alle Ihre Fragen zum Thema Minijob zu stellen. Das erspart Ihnen letztlich auch viel Ärger bei künftigen Betriebsprüfungen der DRV.
Themenübersicht

Kurzüberblick über die wichtigsten Themen, die während des Seminars besprochen werden:
 
- Welche Entgeltgrenze gilt in Teilmonaten?

- Welches Entgelt muss berücksichtigt werden?

- Vorausschauende Entgeltprognosen bei Gehaltsempfängern und Stundenlöhnern ; Was muss alles in der Geringfügigkeitsgrenze bereits enthalten sein?

- Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze bei schwankenden Arbeitszeiten und Entgelten

- Minijobber und Arbeitszeitkonten - Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten

- Welche Einmalzahlungen sind ggf. schädlich für den Minijob?

- Wie kann mit steuerfreien Arbeitslöhnen (Sachgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungsmehraufwand etc) der Minijob positiv gestaltet werden?

- Zusammenrechnungsvorschriften bei Mehrfachbeschäftigungen

- RV-Pflicht (= Aufstockung) oder Befreiungsanträge?

- Wie lange gelten Befreiungsanträge bei Unterbrechungen im Minijob?

- Übergangsrecht ab Januar 2024?: Was passiert mit den Mitarbeitern, die bis Dezember 2023 sv-pflichtig mit 530 € im Monat waren, ab Januar 2024?

- Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen: wann entsteht SV-Pflicht?

- Wann sind Überschreitungen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zulässig?

- Was sind unvorhergesehene und gelegentliche Überschreitungen?

- Feststellung (im Nachhinein) von Mehrfachbeschäftigungen

- Rückwirkende SV-Pflicht bei Überschneidungen = teuer für den Arbeitgeber? Oder Amnestieregelung? Wie kann sich der ArbG vor Fehlbeurteilungen aufgrund falscher oder fehlender Angaben seiner Arbeitnehmer schützen?

- Welche Dokumente müssen Sie in den Entgeltunterlagen haben?
 


Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.

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Einladung
Terminübersicht
MI.
12
JUNI
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
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Referent
Dipl.-FW (FH) Jörg Romanowski,
Teilnehmergebühr
130,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
195,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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