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Einführung der verpflichtenden e-Rechnung zum 01.01.2025 in Deutschland

Am 22.03.2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Weg zur Einführung der verpflichtenden e-Rechnung in Deutschland freigemacht. Trotz der Verschiebung des Gesetzes um drei Monate hat der Gesetzgeber am ursprünglichen Zeitplan festgehalten. Die e-Rechnung kommt somit bereits zum 01.01.2025. Unternehmen und Berater sind daher gleichermaßen angehalten sich kurzfristig mit den notwendigen technischen und prozessualen Anpassungen und Änderungen auseinandersetzen, die die Einführung der e-Rechnung mit sich bringt.

Das Seminar geht im Detail auf die rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers ein, gibt einen Überblick über die im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelungen und setzt sich im Detail mit Problemfragen rund um die Einführung der e-Rechnung auseinander. Ferner gibt das Seminar Empfehlungen, an welchen Stellen Prozesse in Unternehmen angepasst werden sollten, um die Einführung der e-Rechnung als Treiber für die weitergehende Digitalisierung von Unternehmen nutzen zu können. Abschließend gibt das Seminar einen Ausblick auf zukünftig zu erwartende Änderungen (z.B. im Rahmen der ViDA-Initiative).
Themenübersicht

Überblick über den Stand der Digitalisierung und die Einführung der e-Rechnung

Einführung der nationalen e-Rechnung
- Anwendungsbereich der e-Rechnung
- Sonderfälle Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise, Barbelege
- Begriff der e-Rechnung und (un-)zulässige Formate (z.B. PDF, EDI, xRechnung)
- Zeitplan der Umsetzung und Übergangsregelungen

Einzelfragen
- Verlust des Vorsteuerabzugs bei fehlender e-Rechnung
- Prozessuale Anknüpfungspunkte (Mapping mit dem ERP-System, Automatisierte Rechnungseingangsprüfung, Dunkelbuchungen)
- Zusammenwirken mit den GoBD

Ausblick (z.B. VAT in the Digital Age)
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Einladung
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DO.
2
MAI
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
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Referent
Dipl.-FW (FH) LL.M. Robert Hammerl, StB
Teilnehmergebühr
130,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
195,00 € (zzgl. 19% MwSt.) - für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
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